Drucksache - 2019/2
Die BVV
beschließt: Das BA wird aufgefordert, die Entwicklung des Profils, die Leistungsfähigkeit und die Funktionsfähigkeit der gymnasialen Oberstufe der Friedensburg-Oberschule durch folgende Maßnahmen zu stärken und zu fördern: 1. Finanzielle Förderung einer sog.
Notebook Class im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten und nach Vorliegen
eines pädagogischen Konzepts, 2. Erhöhung der Zügigkeit zu prüfen. Dr.
Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Das
Bezirksamt teilt dazu mit: 1. Der
Schulträger hat mit der Friedensburg-Oberschule einen schrittweisen Aufbau
einer sogenannten Notebook Class auf der Grundlage eines von der Schule
entwickelten pädagogischen Konzepts abgesprochen. Die dafür erforderlichen
technischen Voraussetzungen werden im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts
durch eine sukzessive Erweiterung der bereits jetzt schon gegebenen technischen
Grundvoraussetzungen geschaffen. In einem
ersten Schritt wurden durch den Einsatz von Mitteln der Stiftung Deutsche
Klassenlotterie Berlin (DKLB) in Höhe von 10 000,-- € im Herbst 2006
bereits 22 Unterrichtsräume strukturiert verkabelt. 2. Eine
Erhöhung der Zügigkeit der Schule auf acht Züge ist mit den in den
Schulgebäuden vorhandenen Räumen nicht möglich. Die zur Verfügung stehenden
Sporthallenkapazitäten und die Größe der Freiflächen erlauben nur eine
6-Zügigkeit der Schule. Mit den vorhandenen Unterrichträumen kann eine
7-Zügigkeit bei maximaler Auslastung der Räume ermöglicht werden. Der
Schulträger hat mit der Fachabteilung Bau geprüft, ob zusätzliche Räume durch
Baumaßnahmen erschlossen werden können. Dies ist - unabhängig von der Frage der
Finanzierung - sowohl im Gebäudebestand durch Umbaumaßnahmen als auch aufgrund
beengter Freiflächen im Rahmen von
Erweiterungsmaßnahmen nicht möglich. Daher kann
der Schulträger einem Schulkonzept der Schule nicht zustimmen, das eine
dauerhafte Erweiterung auf 8 Züge vorsieht, da dies unweigerlich
Ausstattungsanforderungen an den Schulträger nach sich ziehen würde, die von
diesem an diesem Schulstandort nicht erfüllbar sind. Da
Oberschulen bei der Fülle der von den Schulen zu bewältigenden Maßnahmen zur
individuellen Förderung der Schüler/innen, bei Anwendung von
kleingruppenorientierter Unterrichtspraxis und zur Umsetzung anspruchsvoller
Profile nach praktischer Erfahrung umfangreiche Raumausstattungen benötigen,
hält der Schulträger für diese Gesamtschule die Beibehaltung der jetzt
gegebenen 6-Zügigkeit mit 24 Klassen in der Mittelstufe und einer stabilen
Oberstufe für erforderlich. Eine zeitweise Überschreitung der 6-Zügigkeit durch
die Bildung von mehr als sechs 7. Klassen ist ggf. möglich und bedarf der
entsprechenden Abstimmung zwischen Schule und Schulträger unter Einbeziehung
der Schulaufsicht. Monika
Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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