Drucksache - 2017/2
Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 31.08.2006 Folgendes beschlossen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass auf der Stadtautobahn
(Goerdeler Damm)Tempo 60 eingeführt wird. Das
Bezirksamt teilt dazu mit: Die für
Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
teilte dem Bezirksamt auf seine Anfrage mit, dass der Wunsch nach Schutz vor
Verkehrslärm schon seit langer Zeit von den Anwohnern der Paul-Hertz-Siedlung,
der Wohnungsbaugesellschaft und aus dem politischen Raum an ihr Haus
herangetragen worden sei. Die Siedlung sei bereits zu Beginn der 70er Jahre
lärmsaniert und den Anwohnern bzw. der damaligen Wohnungsbaugesellschaft der
Einbau von Schallschutzfenstern angeboten worden. Außerdem seien aktive
Lärmschutzmaßnahmen geprüft worden. Der Bau einer Lärmschutzwand käme aber
leider aus statischen Gründen nicht in Betracht, da viele Häuser der Siedlung
sehr hoch seien, und dementsprechend auch die Wand entsprechend hoch sein
müsste, um eine Verbesserung zu bewirken. Sie räumt
ein, dass die Lärmsituation in einigen an der Stadtautobahn gelegenen Gebieten
aufgrund der Gesamtzunahme des Verkehrs weiterhin nicht unproblematisch sei,
auch wenn in den letzten 30 Jahren die Fahrzeuge leiser und die Fahrbahnbeläge
schalldämmender geworden seien. Sie freue sich deshalb mitteilen zu können,
dass aktuell eine weitere Lärmsanierungsmaßnahme für die Paul-Hertz-Siedlung in
Absprache mit der Wohnungsbaugesellschaft beginnen konnte, nachdem vom Bund
Gelder als freiwillige Leistung bereitgestellt worden seien. Es würden nun
Lärmschutzfender nach dem neuesten Stand der Technik eingebaut. Dies zeige,
dass das politische Ziel, die Bevölkerung vor vermeidbarem Lärm zu schützen,
weiterhin verfolgt würde. Die Prüfung
einer über das bestehende Tempolimit von 80 km/h hinausgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 60 km/h hält sie in angesichts der angekündigten Maßnahme, alle betroffenen
Anliegern die Finanzierung passiven Lärmschutzes im Wege der Lärmsanierung zu
gewähren, derzeit für nicht sinnvoll. Überdies sei zu bedenken, dass es sich um
eine seit vielen Jahren bestehende Autobahn handele, die für die Bewältigung
des innerstädtischen Verkehrs unverzichtbar sei und die getroffenen Maßnahmen
einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegen könnten. Sie
erinnert an einen zurückliegenden vergleichbaren Fall auf der AVUS. Damals musste
von einer Geschwindigkeitsreduzierung abgesehen bzw. ein bereits angeordnetes
Tempolimit aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wieder rückgängig gemacht
werden. Nach
alledem vermag sie dem Wunsch des Bezirksamtes leider nicht zu entsprechen,
hofft aber, dass die erneute Lärmsanierung zur Erhöhung der Lebensqualität der
Anwohner der Paul-Hertz-Siedlung beitragen werde. Aufgrund
des dargestellten aktuellen Sachstandes bittet das Bezirksamt, den Beschluss
als erledigt zu betrachten. Monika
Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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