Drucksache - 1980/2  

 
 
Betreff: Richtig fördern von Anfang an
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/Zeugner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2006 
52. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Jugendhilfeausschuss Beratung
27.06.2006    93. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
05.09.2006 
95. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
26.09.2006 
96. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.11.2006 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 09.05.2006
2. Version vom 28.09.2006
3. Version vom 27.11.2006
4. Version vom 14.06.2007
5. Version vom 14.06.2007
6. Version vom 18.01.2010

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Der Senat wird aufgefordert, in Verbindung mit der Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch in der Kita einen verbindlichen Sprachstandstest für alle Kinder einzuführen, die das 4. Lebensjahr vollendet haben.

 

Ausgehend von den Ergebnissen dieses Sprachstandstests sind für die Kinder passgerechte Fördermaßnahmen zu ergreifen, die ihnen helfen sollen, noch bestehende Sprachdefizite bis zum Schuleintritt abzubauen.

 

Die Erzieherinnen und Erzieher sind auf diese Aufgabe vorzubereiten und dafür umgehend zu qualifizieren.

 

Kinder, die keine Kita besuchen, sind anderweitig, z.B. über die ärztliche Vorsorgeuntersuchung U8, zu erfassen, um ihnen dann eine entsprechende vorschulische Förderung zu ermöglichen.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2006 zu berichten.

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat zu dem o.a. Beschluss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf folgende Stellungnahme übersandt:

 

“Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung geht weiterhin davon aus, dass mit der flächendeckenden Einführung der Sprachlerntagebücher in allen Kindertagesstätten und künftig auch in der Tagespflege aufgrund der differenzierten Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung jedes Kindes zu jedem Zeitpunkt individuelle Fördermaßnahmen ergriffen werden können, die nicht in Abhängigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. im Alter von vier Jahren, stehen.

Damit schließen wir uns der fachlichen Meinung der Trägerverbände an, die die prozesshafte Dokumentation über Ergebnisse der Förderung – insbesondere der Sprache – gegenüber Sprachstandstests, favorisieren. Mit dem Sprachlerntagebuch kann selbstverständlich auch der erreichte Stand der Sprachentwicklung im Alter von 4 Jahren nachgewiesen werden und eine noch intensivere individuelle Förderung erfolgen.

Die umfassenden Qualifizierungen der Erzieherinnen und Erzieher erfolgen bereits durch die Trägerverbände und die landeseigene Fortbildungsstätte und werden weiter intensiviert.

Der jetzt in Berlin angewandte Sprachstandstest DEUTSCH PLUS ist kein förderdiagnostisches Instrument, sondern ein niedrigschwelliger Test. Er klärt nicht die Ursachen fehlender sprachlicher Kompetenzen oder Zusammenhänge über die Sprachentwicklung des Kindes. Dieses Verfahren stellt nur rechtzeitig vor der Einschulung fest, bei welchen Kindern die Deutschkenntnisse so gering sind, dass ernsthafte Probleme im Schulanfang zu erwarten wären, wenn vor der Einschulung keine gezielte Förderung im Gebrauch der deutschen Sprache erfolgt.

 

Die Ergebnisse der Sprachstandserhebungen DEUTSCH PLUS zeigen die positiven Effekte einer längerfristigen vorschulischen Förderung in den Kindertageseinrichtungen gegenüber den Kindern, die keine Kita besuchen.

Es ist daher weiterhin Ziel des Senats, dass alle Kinder vor der Schule diese langfristige Förderung erhalten und besonders Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache möglichst frühzeitig die Kita besuchen und die planmäßige Sprachförderung dort mit dem ersten Tag beginnt.

 

Eine frühzeitige Erfassung des erreichten Entwicklungsstandes im vorschulischen Alter ist für die Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen im Bereich der Kindertagesstätten bereits in

§ 9 Abs. 1 und 2 KitaFöG geregelt.

 

Durch die Einführung des beitragsfreien letzten Kita-Jahres vor der Einschulung ergibt sich nunmehr eine tragfähige Konzeption vor allem auch für die Integration der Kinder, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht an einer vorschulischen Förderung teilgenommen haben.

 

Die Anregung, Kinder, die keine Kita besuchen, über eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung zu erfassen, erscheint naheliegend. Eine Verpflichtung der Eltern, diese auch tatsächlich wahrzunehmen, ist allerdings aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Inanspruchnahme von ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U 1 bis U 10) ist grundsätzlich freiwillig. Darüber hinaus unterliegen alle im Rahmen dieser Untersuchungen erhobenen Befunde der ärztlichen Schweigepflicht und können nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten weitergegeben werden. Es ist daher nicht gesichert, dass ärztlich empfohlene Fördermaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

 

Auf Bundesebene wird derzeit geprüft, wie die Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen erhöht werden kann. Vorgesehene Maßnahmen sind z.B. die Beauftragung geeigneter Stellen mit der Information und Motivation für die freiwillige Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein verbindliches Einladungswesen für die Vorsorgeuntersuchungen ab der U 6, die Schaffung der datenschutzrechtlichen Grundlagen, damit die Kassen die Nichtinanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen an geeignete Stellen in den Ländern übermitteln können usw.

 

In Anbetracht der auf Bundesebene verfolgten Strategien halte ich es für angebracht, sich zunächst auf die anfangs beschriebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachförderung in Berlin zu konzentrieren.”

 

Außerdem weist in diesem Zusammenhang die Senatsverwaltung auf die zu diesen Themen im Abgeordnetenhaus erörterten und veröffentlichten Drucksachen hin.

 

 

 

Als größter Träger von Kindertagesbetreuung im Bezirk hat die Geschäftsleitung des Kita-Eigenbetriebes “Nordwest” zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung folgendes mitgeteilt:

 

“Der KEB Nordwest favorisiert aus fachlichen Gründen die prozesshafte Dokumentation über Ergebnisse der Förderung, hier insbesondere der Sprache, wie sie durch das eingeführte Sprachlerntagebuch in einer pädagogisch sinnvollen Art und Weise geschieht.

 

Ein Sprachstandstest wird aus methodischen und pädagogischen Gründen nicht für wenig sinnvoll und geeignet erachtet.

 

Der KEB NW hat sich auch schon in der Vergangenheit für die Ablösung des Sprachstandstestes durch das Sprachlerntagebuch ausgesprochen. Die Schulung der Erzieherinnen und Erzieher ist auch für den Umgang mit dem Sprachlerntagebuch eine notwendige Voraussetzung.”

 

 

Es wird gebeten, die beiden Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                  Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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