Drucksache - 1877/2  

 
 
Betreff: Entwicklung und Förderung der Regionalbahnhöfe und ihres Umfeldes 1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PDS (fraktionslos)/SPD/Grüne 
Verfasser:Apeloig/Bärwolff/Schäfer/Koska 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2006 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
16.08.2006 
59. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatorin für Stadtentwicklung sowie der Leitung des VBB dafür einzusetzen, dass grundsätzlich alle RE- und RB-Züge im Bahnhof Charlottenburg halten, die auf der Stadtbahn verkehren. Dies sind zusätzlich zu RE 7 und RB 14 die RE 1 von Magdeburg nach Frankfurt/Oder und RE 2 von Wismar nach Cottbus sowie die RB 20.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Im Auftrag der Senatorin für Stadtentwicklung teilte die Staatssekretärin für Verkehr und Umwelt in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg dazu mit, dass die derzeitige Situation nicht zufriedenstellend sei. Aus diesem Grund habe Berlin mit dem Land Brandenburg ein Gutachten vergeben, in dem die verkehrliche Bedeutung und technische Machbarkeit von zusätzlichen Regionalverkehrshalten im Raum Berlin näher untersucht wird.

 

Hierzu gehöre auch der Verkehrshalt der Regionalverkehrszüge in Charlottenburg, der eine hohe verkehrliche Bedeutung habe. Nach dem aktuellen Fahrplan halten die Linien RE 7, RB 10 und RB 14, während die Halte der Linien RE 1 und RE 2 nicht realisiert werden konnten. Als Begründung dafür habe der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) fahrplantechnische Zwänge genannt, deren Ursachen nicht an Engpässen auf der Stadtbahn, sondern im übrigen Streckennetz lägen.

 

Der Forderung des Bezirksamtes, alle Züge der Linien RE 6 und RB 10 zwischen Spandau und Charlottenburg verkehren zu lassen, könne nicht entsprochen werden, da die Mittel hierfür nicht zur Verfügung stünden. Die neue Linien-Konfiguration des Regionalverkehrs nach Inbetriebnahme des Eisenbahn-Nord-Süd-Tunnels im Som­mer 2006 habe eine Neuorganisation des Regionalverkehrs erfordert, um den 30-Minuten-Takt zwischen der Stadtbahn und dem Bahnhof Flughafen Schönefeld auf­rechtzuerhalten. Die dafür erforderlichen Stellentgelte hätten nur durch die Rück­nahme von Verkehrsleistungen zwischen Spandau und Charlottenburg gewonnen werden können.

 

Die Staatssekretärin hält dies aber für vertretbar, da in diesem Korridor mit der S-Bahn, der U-Bahn-Linie 7 und dem Regionalverkehr ein dichtes Schienenverkehrs­angebot zur Verfügung stehen würde.

 

Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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