Drucksache - 1797/2
Die BVV
beschließt die Ablehnung. Ursprungstext: “ §
22a: Anträge des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf” (1)
Das Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, Anträge mit kommunalpolitischem
Bezug in die BVV einzubringen. (2)
Diese Anträge werden der BV-Vorsteherin bzw. dem BV-Vorsteher zugeleitet,
die/der (3)
Die Anträge des Kinder- und Jugendparlaments sollen i.d.R. in der jeweils
folgenden (4)
Alle in den Fachausschüssen behandelten Anträge des Kinder- und
Jugendparlaments sind als Beschlussempfehlungen auf die Tagesordnung der
jeweils folgenden Sitzung der BVV zu setzen. (5)
Ein/e Vertreter/-in aus dem Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, zu einer
auf einen Antrag aus dem Kinder- und Jugendparlament zurückgehenden
Beschlussempfehlung in der BVV für eine Dauer von höchstens drei Minuten das
Wort zur Beratung zu ergreifen. |
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