Drucksache - 1797/2  

 
 
Betreff: Eigenes Antragsrecht für das Kinder- und Jugendparlament in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Koska/Wagner 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.01.2006 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Beratung
30.03.2006 
19. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
14.08.2006 
20. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 15.08.2006
2. Version vom 15.08.2006
3. Version vom 01.09.2006

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt die Ablehnung.

 

 

Ursprungstext:

“ § 22a: Anträge des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf”

 

(1) Das Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, Anträge mit kommunalpolitischem Bezug in die BVV einzubringen.

(2) Diese Anträge werden der BV-Vorsteherin bzw. dem BV-Vorsteher zugeleitet, die/der
die Anträge im Einvernehmen mit dem Ältestenrat an die jeweils zuständigen Fachausschüsse überweist; Anträge ohne kommunalpolitischen Bezug werden an das Kinder- und Jugendparlament zurückverwiesen.

(3) Die Anträge des Kinder- und Jugendparlaments sollen i.d.R. in der jeweils folgenden
Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu Beginn der Tagesordnung behandelt werden.

(4) Alle in den Fachausschüssen behandelten Anträge des Kinder- und Jugendparlaments sind als Beschlussempfehlungen auf die Tagesordnung der jeweils folgenden Sitzung der BVV zu setzen.

(5) Ein/e Vertreter/-in aus dem Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, zu einer auf einen Antrag aus dem Kinder- und Jugendparlament zurückgehenden Beschlussempfehlung in der BVV für eine Dauer von höchstens drei Minuten das Wort zur Beratung zu ergreifen.

 

 


 

 
 

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