Drucksache - 1654/2  

 
 
Betreff: Spätöffnungsangebot Kindertagesstätten sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/FDP 
Verfasser:Statzkowski/Zeugner/Prof.Dr.Dittberner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.10.2005 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Jugendhilfeausschuss Beratung
22.11.2005    81. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
03.01.2006    84. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.01.2006 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 26.01.2006 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Geschäftsleitung des Kita-Eigenbetriebs Kindertagesstätten Nordwest dafür einzusetzen, dass auch nach den Betreiberwechseln in 2006 durch erweiterte Öffnungszeiten ein familienfreundliches Kita-Angebot zur Verfügung steht.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu unter Bezugnahme auf den Zwischenbericht vom 23.05.2006 mit:

 

Mit der Kita Goethestraße und der Kita Homburger Straße haben 2 Kindertagesstätten des Eigenbetriebes Nordwest in Charlottenburg-Wilmersdorf ihre Öffnungszeit auf 19:00 Uhr erweitert. Die Kita Düsseldorfer Straße hat jedoch mangels Bedarf die Spätöffnungszeit wieder eingestellt. Nach Absprache mit den Eltern hat diese Kita nun bedarfsorientiert bis 18.00 Uhr geöffnet. In freier Trägerschaft sind 10 Kitas lediglich bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

Darüber hinaus wurden in den Jahren 2006 - 2008 von Eltern bedarfsorientiert im Jahresdurchschnitt 12 Verträge zur kitaergänzenden Tagespflege abgeschlossen. 2009 erfolgte dies in 13 Fällen. Dieses Angebot wird überwiegend von Familien genutzt, deren individueller Betreuungsbedarf aufgrund von Schichtdienst o.ä. außerhalb der regulären Kitaöffnungszeiten von 12 -13 Std. liegt. Die flexible Betreuung der Kinder nach 19.00 Uhr und auch an Wochenenden wird von Tagespflegepersonen auf Wunsch der Eltern überwiegend in den Familien durchgeführt .

 

Die Ergebnisse der Bedarfsermittlung aus dem Anmeldeverfahren zur Tagesförderung werden regelmäßig von der  Jugendhilfeplanung ausgewertet. Auf der Grundlage dieser Daten findet zwischen den Trägern der Tagesbetreuungseinrichtungen, in Kooperation mit der Jugendhilfeplanung, eine kontinuierliche Verständigung über eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote statt. Die Abstimmung über die Schaffung neuer flexibler Betreuungsformen zwischen den örtlichen Trägern der Angebote der Tagesbetreuung und dem Jugendamt erfolgt im Rahmen der regionalen AG § 78 SGB VIII.

 

 

 

Monika Thiemen                                                           Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                               Bezirksstadtrat

 

 

 

 


 

 
 

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