Drucksache - 1617/2
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 26.01.2006 folgenden
Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Bezirksamt Mitte, der zuständigen Senatsverwaltung und dem Landeskonservator dafür einzusetzen, dass die einmalige historische Gasbeleuchtung im Bezirk erhalten bleibt. Der BVV ist bis zum 28.02.2006 zu berichten. Hierzu wird Folgendes berichtet: Das Bezirksamt trat mit Schreiben vom 24. Februar 2006 gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Landesdenkmalamt (Landeskonservator) und dem Bezirksamt Mitte ausdrücklich für die Erhaltung der historischen Gasbeleuchtung im Bezirk ein. Mit Schreiben vom 09. März 2006 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dazu Folgendes mit (Auszug/Zitat): “Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verschwinden der historischen Gasbeleuchtung aus dem Berliner Straßenbild einen Verlust an Attraktivität und stimmungsvoller Atmosphäre für die Stadt bedeuten würde. Jedoch sollte angestrebt werden, die unterschiedliche Interessenlage in Berlin – hier die ökonomischen Zwänge, denen Berlin durch die teure und erneuerungsbedürftige Gasstraßenbeleuchtung ausgesetzt ist, dort die Bemühungen um die Bewahrung der das Straßenbild schmückenden Gasbeleuchtung – für alle Seiten zufriedenstellend aufzulösen. Das könnte in der Weise geschehen, dass die historische Gestalt der verschiedenen Gasleuchten ebenso wie die Lichtqualität weitgehend erhalten bleiben, jedoch über den Einsatz der erforderlichen Technik, die sich hinter dem historischen Äußeren verbirgt, nach Kostengesichtspunkten entschieden werden sollte.” Das Landesdenkmalamt Berlin teilte mit Schreiben vom 04. April 2006 mit, dass ihm die Erhaltung der historischen Gasstraßenbeleuchtung sehr am Herzen liegt. Ebenso wies das Landesdenkmalamt die Gasbeleuchtung in allen Denkmalbereichen Berlins, in denen sie vorhanden ist, als Schutzgut aus. Sie ist damit gesetzlich geschützt und jede Veränderung bedarf der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Die betrifft die Gasbeleuchtung in Gesamtanlagen und Ensembles, die in der Denkmalliste Berlins nachrichtlich verzeichnet sind. In jedem Fall wäre daher eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Das Bezirksamt Mitte teilte mit Schreiben vom 05. Mai 2006 Folgendes mit (Zitat): “Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verfügt mit 7.692 Leuchtstellen über den zweitgrößten Bestand an Gasstraßenbeleuchtung. ... Bei der bisher vom Bezirk Mitte geplanten Umstellung vom Energieträger Gas auf den Energieträger Elektro werden die Leuchten und somit das städtebauliche Erscheinungsbild erhalten. Auch die Leuchtmittel und die Farbe können original nachgebildet werden. Soll an besonders ausgewählten Orten die Gasstraßenbeleuchtung erhalten bleiben, muss dies mit dem jeweiligen Bezirk und der Denkmalfachbehörde abgestimmt und die Finanzierung geklärt werden. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat einen derzeitigen Gesamtverbrauch bei der Gasstraßenbeleuchtung von 36.108.678 kWh. Durch eine Umstellung auf den Energieträger Elektro könnte der Verbrauch um 33.943.294 kWh bei der Gasbeleuchtung gesenkt werden. Dies entspricht derzeit einer Kosteneinsparung von 934.132,00 Euro p.a. Eine weitere Einsparung von derzeit 308.449,00 Euro würde im Bereich Wartung und Instandhaltung dazu kommen. Eine Umrüstung des Energieträgers ist mit Bauarbeiten erbunden, würde aber nicht gleichzeitig flächendeckend durchgeführt werden, sondern abschnittsweise – ebenfalls in Absprache mit dem jeweiligen Bezirk – durchgeführt werden.” Aufgrund der eingetretenen Zuständigkeitsänderung bat das Bezirksamt erneut die nunmehr zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Abteilung X Tiefbau) um Positionierung. Eine Stellungnahme steht derzeit noch aus. Das Bezirksamt wird jedoch die zuständigen Ausschüsse unaufgefordert und umfassend über den Fortgang der Entwicklungen informieren, so dass gebeten wird, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat 2. Original, Verfügung und 9 Kopien an BzBm LdB 3. nach BA-Beschluss an BV-Büro 4. Du von 1. an Bau II, III T z.K. und z.V. 5. Drucksache in Allris festsetzen 6. Wv. für Stellungnahme in Ausschüssen 7. zdA Drucksachen bei LdB 1 |
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