Drucksache - 1545/2  

 
 
Betreff: Bürgernähe umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.08.2005 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bürgerdienste, Personal und Wohnen Beratung
20.10.2005 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Personal und Wohnen      
24.11.2005 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Personal und Wohnen      
Ausschuss für Bürgerdienste, Personal und Wohnen Beratung
Haushaltsausschuss Beratung
10.01.2006 
60. Öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.01.2006 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 11.01.2006
2. Version vom 11.01.2006
3. Version vom 27.01.2006

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Anträgen auf Akteneinsicht nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz) darauf zu achten, dass keine Gebühren erhoben werden, die durch ihre Höhe den grundsätzlichen Anspruch auf das “umfassende Informationsrecht” nach § 1 IFG unterlaufen.

 

Über die zu erwartende Höhe der Gebühren sind die Antragsteller vor der Gewährung der Akteineinsicht zu informieren.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2006 zu berichten.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 


 

 
 

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