Drucksache - 1536/2
Die BVV
beschließt: Die
Bezirksverordnetenversammlung genehmigt die Bezirkshaushaltsrechnung 2004 des
Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Der
nachfolgende Bericht des RPA wird zur Kenntnis genommen. Der RPA hat
sich mit der Bezirkshaushaltsrechnung 2004 des Bezirksamtes
Charlottenburg-Wilmersdorf in 7 Sitzungen in 1. und 2. Lesung befasst und kommt
zu folgenden Ergebnissen: Festzustellen
ist, dass aufgrund von haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen im ersten
Vierteljahr des Haushaltsjahres 2004 nur die unbedingt notwendigen Ausgaben
aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden
konnten. Ausnahmen waren nur aufgrund des Art. 89 VvB möglich. Nachdem bei
den Sportanlagen Kapitel 4060 Titel 124 04 die vereinbarten Erbbauzinsen in den
Vorjahren nicht fristgemäß gezahlt wurden, wird für das Haushaltsjahr 2004
festgestellt, dass die Zahlungspflicht nur zum Teil von einem Sportverein
erfüllt wurde. Das Bezirksamt wird aufgefordert, das eingeleitete Mahnverfahren
unter sportpolitisch vertretbaren Bedingungen nachhaltig zu verfolgen. Wie in den
Vorjahren beanstandet der RPA die teilweise unrealistischen Einnahmevorgaben
seitens der Senatsverwaltung für Finanzen. |
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