Drucksache - 1536/2  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung 2004
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Finanzen, Bildung und Kultur 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.08.2005 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Rechnungsprüfungsausschuss Beratung
03.08.2006    50. Nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss

Die BVV beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt die Bezirkshaushaltsrechnung 2004 des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Der nachfolgende Bericht des RPA wird zur Kenntnis genommen.

 

Der RPA hat sich mit der Bezirkshaushaltsrechnung 2004 des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf in 7 Sitzungen in 1. und 2. Lesung befasst und kommt zu folgenden Ergebnissen:

 

Festzustellen ist, dass aufgrund von haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2004 nur die unbedingt notwendigen Ausgaben aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden konnten. Ausnahmen waren nur aufgrund des Art. 89 VvB möglich.

 

Nachdem bei den Sportanlagen Kapitel 4060 Titel 124 04 die vereinbarten Erbbauzinsen in den Vorjahren nicht fristgemäß gezahlt wurden, wird für das Haushaltsjahr 2004 festgestellt, dass die Zahlungspflicht nur zum Teil von einem Sportverein erfüllt wurde. Das Bezirksamt wird aufgefordert, das eingeleitete Mahnverfahren unter sportpolitisch vertretbaren Bedingungen nachhaltig zu verfolgen.

 

Wie in den Vorjahren beanstandet der RPA die teilweise unrealistischen Einnahmevorgaben seitens der Senatsverwaltung für Finanzen.

 


 

 
 

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