Drucksache - 1521/2
Die BVV beschießt die Ablehnung. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, auf Grundlage des § 23 AEG die Entlassung des Gebiets als planfestgestellte Bahnfläche weiter zu betreiben. Das Bezirksamt wird zur Durchsetzung des Beschlusses DS 1417/2 weiterhin beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Festsetzung als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO durchzuführen. |
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