Drucksache - 1446/2  

 
 
Betreff: Gewerbevielfalt unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Schümer-Strucksberg 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.04.2005 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
26.05.2005 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken Beratung
14.09.2005 
54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
12.10.2005 
55. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verwaltung, Liegenschaften und Bibliotheken      
Ausschuss für Bauleitplanung Beratung
23.11.2005 
53. Öffentliche Sitzung des Bauleitplanungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.12.2005 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
26.01.2006 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 26.01.2006 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit einem entsprechenden Bebauungsplan das Gewerbegelände Güterbahnhof Halensee unter Berücksichtigung der dort ansässigen Gewerbebetriebe und unter Ausschluss von Monostrukturen unter folgenden weiteren Maßgaben zu entwickeln:

 

-          Die Interessen der dort ansässigen Gewerbetreibenden müssen aus Sicht der BVV angemessen Berücksichtung finden.

-          Der Investor hat im Vorfeld der Bebauung eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Dies bedeutet, auf eigene Kosten Bürgerversammlungen durchzuführen. Auf diesen Bürgerversammlungen können die Bürgrinnen und Bürger ihre Wünsche, Bedenken und Ideen zur geplanten Bebauung vorbringen. Der Investor hat gegenüber der BVV darzustellen, inwieweit er diese in die laufende Planungen mit einbezieht.

-          Der Investor hat die Verträglichkeit der verkehrlichen und umweltrelevanten Auswirkungen auf betroffene Wohngebiete und der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die umliegenden Geschäftsstraßen/-bereiche z. B. durch eine Begrenzung des Randsortiments nachzuweisen.

-          In einem städtebaulichen Vertrag ist festzuhalten, in welcher Form der Investor seiner Verantwortung gegenüber dem sozialen Umfeld nachzukommen hat.

 

Der BVV ist kontinuierlich über alle Verfahrensschritte zu unterrichten.

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

Die Beschlüsse 1446/2, 0037/3, 0244/3 und 0425/3 werden inhaltlich gemeinsam beantwortet.

 

          In seiner Sitzung am 26. August 2008 fasste das Bezirksamt den Beschluss, für die Grundstücke Am Güterbahnhof Halensee 1-29, Kurfürstendamm 129a, das Flurstück 159,  die Flurstücke 158 (teilweise),137 (teilweise), die Flurstücke 175, 176, 156, die Straße Am Güterbahnhof Halensee sowie die Paulsborner Brücke teilweise im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Halensee den Bebauungsplan 4-27 aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mit Umweltbericht erstellt.                  

 

Im Frühjahr 2007 erfolgte durch die Vivico Real Estate der Verkauf einer rund 51.300 m² großen Fläche auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Halensee. Der Erwerber, die Cosmos Grundstücks- Vermögensverwaltung GmbH, beabsichtigt an diesem Standort die Errichtung eines großflächigen Baumarktes mit Gartencenter und Baustoff Drive-In der Handelskette Bauhaus AG (im folgenden Bauhaus). Als Voraussetzung für eine Realisierung des Projektes sind die auf dem Vorhabengrundstück ansässigen Gewerbebetriebe von ihren jetzigen Standorten in den südlichen Teil des Geltungsbereiches umzusetzen, soweit keine Räumungsvereinbarung getroffen wurde. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen Bauhaus und den Gewerbetreibenden liegt vor.

 

Mit Eingang vom 14. September 2007 wurde von Bauhaus der Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB für o.g. Geltungsbereich gestellt.                                                         

 

Die nach § 5 AGBauGB (Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch) erforderliche Mitteilung der Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen, erfolgte mit Datum vom 19. September 2007. Mit Stellungnahme vom 22. Oktober 2007 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken bestehen, da dringende Gesamtinteressen Berlins nicht beeinträchtigt würden. Die Senatsverwaltung wies jedoch auf die notwendige Begrenzung der zulässigen Verkaufsflächen gemäß den Leitlinien des Stadtentwicklungsplans hin. Die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg bestätigte mit Schreiben vom 10. Oktober 2007 die Übereinstimmung des Bebauungsplanentwurfes mit den Zielen der Raumordnung.                                                 

                                                        

Aufgrund der im Geltungsbereich vorgesehenen weiteren, nicht ausschließlich vorhabenbezogenen Festsetzungen wurde die Senatsverwaltung mit Schreiben vom 20. Juni 2008 über die Absicht der Weiterführung des Verfahrens nunmehr als qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB unterrichtet sowie erneut um Stellungnahme zu der beabsichtigten Überschreitung der zulässigen Obergrenzen der AV Einzelhandel für die Größe von Bau- und Heimwerkermärkten von 15.000 m² Bruttogrundfläche gebeten. Die Senatsverwaltung äußerte sich in ihrer Stellungnahme vom 15. Juli 2008 dahingehend, dass dem Vorhaben im geplanten Umfang nur zugestimmt werden könne, “wenn die städtebaulichen und gestalterischen Anforderungen und Vorstellungen des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf in diesem Bereich des Kurfürstendamms voll durch das Projekt umgesetzt werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Bezirk alle Möglichkeiten zur Optimierung des städtebaulichen Erscheinungsbildes zum Kurfürstendamm hin ausschöpft. [...] Zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Architektur für die gesamte Anlage ist ein konkurrierendes Gutachterverfahren empfehlenswert. Den erhöhten Flächenanforderungen kann nur zugestimmt werden, wenn die Gestaltung der Gebäude über die üblichen Materialien und Gestaltungselemente des Vorhabenträgers hinausgeht. Dies betrifft auch die Werbung am Gebäude selbst.”                                                        

 

Als Voraussetzung des Beschlusses zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde zwischen dem Bezirk und Bauhaus ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der wesentliche städtebauliche Maßgaben, wie die Obergrenzen von Verkaufsflächen, Begrünungsmaßnahmen sowie das Erfordernis zur Abstimmung eines Werbekonzeptes und zur Durchführung eines Gutachterverfahrens zur Abstimmung der Gestaltung der für das Umfeld wesentlichen Gebäudefassaden beinhaltet.

 

Das Gutachterverfahren im Rahmen des Wettbewerbs wurde durchgeführt und ein Architekturbüro ausgewählt.

 

Ziel des Bebauungsplanes 4-27 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Baumarktes mit einer Gesamtgeschossfläche von ca. 21.100 m² auf bisher als Bahngelände gewidmeten und planfestgestellten, zum Teil gewerblich genutzten Flächen. Im südöstlichen Teil des Geltungsbereiches ist auf einer Fläche von ca. 13.000 m² zwecks Standortsicherung der ortsansässigen Betriebe die Festsetzung eines Gewerbegebietes vorgesehen.


Der Bebauungsplan soll folgende wesentliche Festsetzungen beinhalten:       

Gegliederte Festsetzung des Geltungsbereiches als

-         Sondergebiet - SO - Baumarkt mit Gartencenter und Baustoffhandel
gem. § 11 BauNVO

-         Gewerbegebiet – GE gem. § 8 BauNVO

-         Bestimmung der Überbaubarkeit der Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen

-         Festsetzung einer zulässigen Gesamt-Geschossfläche von 21.100 m² für die dem Baumarkt zuzuordnenden Nutzungen (Sondergebiet)

-         Festsetzung der zulässigen Gesamtverkaufsfläche sowie der zulässigen Verkaufsflächen für die als zentrenrelevant anzusehenden Sortimente

-         Festsetzung der zulässigen Oberkante der Gebäude im Geltungsbereich sowie ergänzend die Festsetzung einer mindestens zu erreichenden Höhe des Baukörpers am Kurfürstendamm

-         Festsetzung der Anzahl der zulässigen Stellplätze

-         Festsetzung von zulässigen Baumassen im Gewerbegebiet

-         Festsetzung eines Geh- und Fahrrechtes zugunsten der Erschließung des festgesetzten Gewerbegebietes sowie eines Leitungsrechtes zugunsten der zuständigen Unternehmensträger im Bereich der privaten Erschließungsstraße “Am Güterbahnhof Halensee”

 

Weitere und konkretisierendere Festsetzungen werden im weiteren Verfahren bestimmt.

 

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens fand in der Zeit vom 30. Oktober bis 28. November 2008 die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde in der Zeit vom 2. März bis 1. April 2009 durchgeführt.

 

Es ist ein Gutachten zu den mit dem Vorhaben (Baumarkt, Gewerbetriebe einschließlich der Erschließung) verbundenen Immissionen erarbeitet worden, dass sich z.Zt. noch in der fachlichen Prüfung und Abstimmung befindet.

 

Der zu schließende städtebauliche Vertrag zwischen dem Land Berlin und Bauhaus wird u.a. Regelungen zu folgenden Themenfeldern enthalten:

 

1.      den zur Realisierung vorgesehenen architektonischen Entwurf des Büros Müller-Reimann

2.      das noch abzustimmende Werbekonzept

3.      die Planungen im Bereich der zukünftigen Einmündung in die Schwarzbacher Straße

4.      den geplanten Ausbau zwischen Einmündung und Kurfürstendamm

 

Bezüglich der für die Umsiedlung der Gewerbebetriebe vorgesehenen Flächen (geplantes Gewerbegebiet) ist im Oktober ein Kaufvertrag zwischen der Vivico Real Estate GmbH und der Hoth GbR bzw. der Entwicklungsgesellschaft Halensee geschlossen worden. Der Umzug der im Bereich des Bauhausprojektes ansässigen Betriebe ist bis zum 13. Dezember 2009 vorgesehen.

 

Über die einzelnen Schritte des Verfahrens zum Bebauungsplan 4-27 wird die BVV über den Ausschuss für Stadtplanung regelmäßig informiert. Das Bezirksamt bittet daher, die Beschlüsse als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                  Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 


 

 
 

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