Auszug - Meldung von Gesundheitsschädlingen auch durch beauftragte Fachkräfte  

 
 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 31.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1212/5 Meldung von Gesundheitsschädlingen auch durch beauftragte Fachkräfte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr. Seyfert/Bolsch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Dehne begründet den Antrag.

 

BzStR Wagner informiert, dass aus Sicht des Bezirksamtes eine veränderte Meldepflicht wahrscheinlich nur einen geringen Zuwachs an Informationen ergeben würde. Generell aber hat das Bezirksamt bezüglich einer zusätzlichen Meldepflicht durch die Fachfirmen keine Einwände.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung


Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit

und Arbeit empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt möge sich gegenüber den zuständigen Stellen beim Senat dafür einsetzen, dass die Pflicht, dem Gesundheitsamt einen Befall mit Gesundheitsschädlingen (im Besonderen bezogen auf Rattenbefall) anzuzeigen, nicht mehr nur bei der betroffenen Person liegt, sondern dass auch die mit der Bekämpfung beauftragte Fachkraft (nach SchädlingsbekämpfungsV §1 (4) ) dem Gesundheitsamt Meldung über den Befall zu erstatten habe.


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 1 dagegen:         12 Enthaltung: 0

 
 

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