Auszug - Meldung von Gesundheitsschädlingen auch durch beauftragte Fachkräfte
BV Dehne begründet den Antrag.
BzStR Wagner informiert, dass aus Sicht des Bezirksamtes eine veränderte Meldepflicht wahrscheinlich nur einen geringen Zuwachs an Informationen ergeben würde. Generell aber hat das Bezirksamt bezüglich einer zusätzlichen Meldepflicht durch die Fachfirmen keine Einwände.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt möge sich gegenüber den zuständigen Stellen beim Senat dafür einsetzen, dass die Pflicht, dem Gesundheitsamt einen Befall mit Gesundheitsschädlingen (im Besonderen bezogen auf Rattenbefall) anzuzeigen, nicht mehr nur bei der betroffenen Person liegt, sondern dass auch die mit der Bekämpfung beauftragte Fachkraft (nach SchädlingsbekämpfungsV §1 (4) ) dem Gesundheitsamt Meldung über den Befall zu erstatten habe.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 1 dagegen: 12 Enthaltung: 0 |
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