Auszug - Modell des „gestreckten Erwerbs“ auch in Charlottenburg-Wilmersdorf ermöglichen  

 
 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1027/5 Modell des „gestreckten Erwerbs“ auch in Charlottenburg-Wilmersdorf ermöglichen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Naumann trägt aus der Stellungnahme der Fachabteilung vor, dass das in Rede stehende Beispiel (Karl-Marx-Straße) eine Einzelfallentscheidung der Senatsebene war. Eine generelle Anwendung in den Bezirken ist daher nicht zu erwarten.

 

Im Ausschuss wird über die Drucksache kontrovers debattiert. Sodann wird die Drucksache in der durch den Ausschuss für Stadtentwicklung geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt.

 

Der Ausschuss beschließt die Drucksache mehrheitlich.

 


Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung,

Informationstechnologie und Gender Mainstreaming

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, neben dem kommunalen Vorkaufsrecht auch das Modell des „gestreckten Erwerbs“ berlinweit zu ermöglichen.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2019 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das Modell des sogenannten „gestreckten Erwerbs“, wie es bei der Rekommunalisierung der Karl-Marx-Allee angewendet wurde, auch in Charlottenburg-Wilmersdorf zur Anwendung kommen kann.

Dazu soll das Bezirksamt dem Ausschuss für Stadtentwicklung einen Bericht zur Diskussion und Beschlussfassung vorlegen, in welchem festgehalten ist, welche personellen, strukturellen und konzeptionellen Voraussetzungen in der Verwaltung geschaffen werden müssen oder bereits vorhanden sind, damit das Modell zur Anwendung kommen kann. Zudem ist zu erläutern, inwiefern die Senatsverwaltungen für Finanzen und für Stadtentwicklung und Wohnen das Modell auch auf andere Fälle/Bezirke ausweiten wollen und welche möglichen Siedlungen/Wohnanlagen für die Anwendung des Modells in Frage kommen, insbesondere sind hierbei Anlagen und Siedlungen großer privater Wohnungsunternehmen, wie der Deutsche Wohnen, zu prüfen und zu bewerten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 7 dagegen:       6   Enthaltung: 0

 
 

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