Auszug - Bericht zum Stand des Verfahrens Fechnerstraße  

 
 
61. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Fr, 09.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


BzStR Schruoffeneger berichtet zum Wettbewerbsverfahren in der Fechnerstr. 7: Es gibt einen weitgehend zwischen Verwaltung und Bauherrn geeinigten Ausschreibungstext. Dieser trifft zum Bestandgebäude Fechnerstr. 7 die Aussage: „Der Umgang mit dem Bestand ist im Rahmen des Wettbewerbs zu klären.“ Im Falle eines Abrisses soll Ersatzwohnraum geschaffen werden. Zur Überbauung des Gehwegs: Ab einer Höhe von 4,50m ist eine Überbauung vorstellbar mit mindestens 2 m Abstand zu Straßenbaumkronen etc. Es darf zu keiner Einschränkung des Gehweges durch Stützen oder Ähnlichem kommen.
BV Tillinger fragt, ob eine Neuordnung des EG vorgesehen ist. BzStR Schruoffeneger hierzu: Flächen für Einzelhandel und Gastronomie sind im EG unterzubringen.
BV Schenker: Man hat sich dafür ausgesprochen, das Bestandsgebäude zu erhalten. Was, wenn die Variante mit Abriss gewinnt und dann abgerissen wird? BzStR Schruoffeneger hierzu: Es handelt sich um ein offenes Verfahren, dass einen Kompromiss zwischen Verwaltung und Bauherrn darstellt. Die Jury bewertet. Das BA hat drei Vorschläge für Teilnehmer eingebracht, von denen voraussichtlich auch Entwürfe kommen, die einen Erhalt des Bestands vorsehen.
BV Heyne möchte wissen, ob der Wettbewerb nach RPW ausgeschrieben ist und ob an den Gewinner des Wettbewerbs Auftragsversprechen wird. BzStR Schruoffeneger hierzu: Der Wettbewerb ist nach RPW ausgeschrieben. Einer der Preisträger soll den Auftrag erhalten.

 

Fragen aus dem Publikum:
Ist eine Überbauung des landeseigenen Grundstücks an der Uhlandstraße für den Investor weiterhin möglich? Im Ausschreibungstext ist nur vom Bürgersteig die Rede. BzStR Schruoffeneger hierzu: Es ist nicht unmöglich gemacht, aber in den zeitlichen Abläufen nicht endgültig zu klären.
Inwiefern werden die BürgerInnen im Wettbewerbsverfahren beteiligt? Die ansässigen MieterInnen und Gewerbetreibenden möchten involviert werden. BzStR Schruoffeneger hält eine Bürgerbeteiligung beim Verfassen des Ausschreibungstexts für schwierig. Darüber hinaus ist in einem Wettbewerbsverfahren keine direkte Beteiligung vorgesehen.

 

BV Schenker kritisiert, dass es nicht die Möglichkeit einer Nullvariante gibt, die zu dem Schluss kommt, dass kein Bedarf besteht und ein Abriss nicht sinnvoll ist.
BD Szelag: Es muss sichergestellt werden, dass ein Vertreter der Anwohner als Gast am Verfahren teilnehmen kann. Es muss zudem eine Alternativformulierung in den Ausschreibungstext: Die Teilnehmer des Wettbewerbs sollen Varianten mit und ohne Abriss des Bestandsgebäudes einreichen. BzStR Schruoffeneger hierzu: Die Abgabe zweier Varianten (mit/ohne Abriss) kann im Ausschreibungstext festgehalten werden.
BV Tillinger schlägt vor, eine Bürgerbeteiligung ähnlich wie beim Verfahren Olivaer Platz durchzuführen.
BV Asbeck möchte wissen, warum man den Ausschreibungstext und das Ergebnis der Bewerbungen nicht sofort den MieterInnen zukommen lassen kann. BV Heyne hierzu: Der Wettbewerb und die Entscheidungsfindung sind u.a. aus Urheberrechtsgründen nicht öffentlich. Das Ergebnis ist jedoch öffentlich.
BV Gusy schlägt vor, dass die MieterInnen sich mit dem Vorschlag eines Wettbewerbsteilnehmers am Verfahren beteiligen. BzStR Schruoffeneger hält dies für möglich, wenn es von den MieterInnen gewünscht ist.

 

Frage aus dem Publikum:
Wie viele Preisträger wird es geben und kann der Investor sich einen Entwurf aus den Preisträgern aussuchen? BzStR Schruoffeneger hierzu: Das BA hat sich verpflichtet, dass der 1. Preis genehmigt wird. Möchte der Bauherr einen anderen Preisträger wählen, gibt es keine Zusagen über eine Genehmigung seitens des BA. Die Diskussion wird dann wieder offen geführt.

 

BV Fenske: Es ist selbstverständlich, dass die MieterInnen die Varianten, die zur Abstimmung stehen, einsehen und bei der Anhörung dabei sein können. Jedoch ohne Rede- und Abstimmungsrecht.

 

Fragen aus dem Publikum:
Ist der Vermieter berechtigt, über die Entwürfe abzustimmen? BzStR Schruoffeneger hierzu: Nein. Das Preisgericht ist zusammengesetzt aus: 3x Architekten, 2x Mitglieder des BA, 1x Bauherr.
Wettbewerbsteilnehmer bisher: 3x Vorschläge des BA, 4x Vorschläge des Investors.
Besteht vor der Juryentscheidung eine Chance zur Beteiligung? z.B. in Form einer Ausstellung + Diskussion mit den MieterInnen? BV Heyne hierzu: Bei einer Durchführung nach RPW ist dies nicht möglich, die Entwürfe müssen geheim bleiben.

 

BV Wieland und BzStR Schruoffeneger weisen darauf hin, dass sich die MieterInnen entscheiden müssen, inwiefern sie sich am Wettbewerb beteiligen möchten: Entweder durch Vorschlag eines Wettbewerbsteilnehmers oder die Teilnahme an der Anhörung.
BzStR Schruoffeneger: Bis Ende der nächsten Woche sollen die MieterInnen entscheiden, ob sie einen Wettbewerbsteilnehmer vorschlagen wollen.

 

Die Ausschussmitglieder fordern, den Ausschreibungstext so zu verändern, dass jedes Büro zwei Entwürfe einreichen muss. Einen Entwurf der den Erhalt des Bestandsgebäudes vorsieht und einen, der den Abriss beinhaltet. Dies wird der Stadtrat dem Investor mitteilen.

 
 

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