Auszug - Spekulation verhindern - Baugebote aussprechen
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BV Schenker erläutert den Antrag. Baugebote sollen öfter ausgesprochen werden. BzStR Schruoffeneger: Man hat Grundstücke geprüft, für die es bereits einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage gab. Derzeit steht es durch die bestehenden Regelungen finanziell nicht zur Debatte. Zudem ist das geltende Planungsrecht anzuwenden. In Berlin-West schafft der Baunutzungsplan als übergeleiteter Bauleitplan flächendeckend Planungsrecht und sieht im Bezirk überwiegend eine relativ niedrige GFZ von 1,5 vor. Diese durchzusetzen wäre städtebaulich jedoch wenig sinnvoll.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Die Drucksache wird abgelehnt. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, Grundstückseigentümer*innen im Bezirk gegenüber Baugebote gemäß § 176 BauGB auszusprechen, und dazu zu verpflichten, dass ein Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen, um die Spekulation mit baureifen Grundstücken und Baugenehmigungen zu verhindern. Kommt der*die Eigentümer*in der Verpflichtung auch nach Vollstreckungsmaßnahmen nicht nach, ist ein Enteignungsverfahren nach § 85 BauGB zu prüfen und ggf. einzuleiten.
Der BVV ist bis zum 30.04.2019 zu berichten.
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 dagegen: 6 Enthaltung: 7
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