Auszug - Verdrängung in der Siemensstadt verhindern
BV Schenker erläutert den Antrag: Das BA soll für die an „Siemensstadt 2.0“ angrenzenden Wohngebiete vorbereitende Untersuchungen für den Erlass sozialer Erhaltungsgebiete einleiten, sich dafür einsetzen, dass mindestens 50 Prozent förderfähiger Wohnraum errichtet wird und prüfen ob das bestehende Angebot an Mieterberatungen in Charlottenburg-Nord und Siemensstadt ausreichend oder weiterer Bedarf notwendig ist.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, Die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, für die an die geplante „Siemensstadt 2.0“ angrenzenden Wohngebiete unverzüglich vorbereitende Untersuchungen für den Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB einzuleiten. Darüber hinaus soll sich das Bezirksamt gegenüber der Siemens AG dafür einsetzen, dass der Konzern mindestens 50 Prozent der Gesamtfläche des geplanten Wohnungsneubaus als förderfähigen Wohnraum errichtet. Weiter soll das Bezirksamt prüfen, inwiefern das bestehende Angebot an offenen und kostenfreien Mieterberatungen in Charlottenburg-Nord und der Charlottenburger Siemensstadt ausreichend ist und ggf. weitere Bedarfe benennen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: 1 dagegen: 10 Enthaltung: 3 |
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