Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung (20 Minuten)
BzStR Schruoffeneger berichtet auf Anfrage der CDU Fraktion über den Stand des Verfahrens zur Sicherung der Kleingärten Oeynhausen: Es soll ein Bebauungsplan zur dauerhaften Sicherung des Restkoloniebestandes nach Erteilung der Baugenehmigung aufgestellt werden. Die Baugenehmigung steht in Block A zurzeit noch aus, da in diesem Bereich noch eine Lärmschutzproblematik zu lösen ist. Dazu gab es nochmals eine Umplanung des Bauherrn in einem Teilbereich von Block A, welche dem Umweltamt aktuell zur Stellungnahme vorliegt. Sobald die Lärmschutzproblematik gelöst ist, kann die Baugenehmigung erteilt und ins Bebauungsplanverfahren gegangen werden. BzStR Schruoffeneger berichtet auf Anfrage der CDU-Fraktion über die weiteren Maßnahmen zur Sicherung des ‚WOGA-Komplexes‘. Im BA wurde die Frage des Kita-Bedarfs erörtert. Man hat Zahlen von der Jugendabteilung bekommen auf deren Basis der B-Plan wird zügig durch ein Planungsbüro fortgeführt wird. Auf Anfrage der SPD-Fraktion berichtet Herr Rudolph vom FB Stadtplanung zum Objekt in der Düsseldorfer Straße: Nur das vordere Grundstück Düsseldorfer Straße 68a steht unter Denkmalschutz. Das hintere Gebäude Düsseldorfer Straße 68b dagegen nicht. Im Sommer 2017 waren schon einige Baumaßnahmen im Vorderhaus vorgesehen, die von der Denkmalschutzbehörde aufgehalten wurden, um dem LDA die Möglichkeit der Prüfung zu geben. Nachdem das Gebäude in die Denkmalliste aufgenommen wurde ergingen drei Bescheide über den Umbau einer Wohnung im 4. OG, die Änderungen des Grundrisses erlaubten. Bereits vor Eintragung in die Denkmalliste sind genehmigungsfreie Abrisse durchgeführt worden, die nicht mehr rückgängig zu machen waren. Am 24.4.2018 ist eine denkmalrechtliche Genehmigung zur Instandsetzung der Fassade unter erhalt der bauzeitlichen Kastenfenster erteilt worden. Am 8.8. findet hierzu ein Ortstermin statt. Die im Juli begonnenen Baumaßnahmen betreffen Leerstandswohnungen, es gab einen Ortstermin am 25.7.2019 mit der Bauaufsicht und der Denkmalschutzbehörde. Die Bauaufsicht stellte fest, dass die Maßnahmen baugenehmigungsfrei sind. Die Baumaßnahmen die 2017 und 2018 genehmigt worden sind, können durchgeführt werden. Der Umbau der Leerstandswohnungen ist denkmalrechtlich genehmigungspflichtig. Es wurden sieben Leerstandswohnungen besichtigt, deren Wände überwiegend denkmalrechtlich relevant sind. Ein entsprechender Antrag wurde am 06.08. mit einer Dokumentation der Leerstandswohnungen eingereicht. Für Bestandswohnungen, in denen Mieter wohnen, wurden keine bisher keine Baumaßnahmen beantragt. BzStR Schruoffeneger berichtet auf Anfrage der FDP-Fraktion zum Sachstand Hertzallee Nord: Ende des Jahres 2016 hat die Senatsverwaltung das Verfahren an sich gezogen. Anfang 2018 gab es ein Gutachten sowie zwei öffentliche Veranstaltungen, danach wollte man zügig in den B-Plan gehen. Die Senatsverwaltung hat nun jedoch festgestellt, dass die Planung nicht realisierbar ist, da sich unter einem Hochhausstandort ein Abwasserkanal befindet, den man nicht mit einem Hochhaus überbauen kann. Die Planung wird nun neu aufgesetzt. Das Verfahren soll in der 4. KW 2020 abgeschlossen werden. BzStR Schruoffeneger berichtet auf Anfrage der FDP-Fraktion über aktuelle Planungen zum Umbau der Residenz am Roseneck. Es gibt keine neuen zusätzlichen Informationen. Es gab Entwürfe, die nach einem einmaligen Kontakt nicht weiterverfolgt wurden. BzStR Schruoffeneger verteilt die aktuelle Befreiungsliste.
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