Auszug - Kooperation oder Klage: Rebellisch gegen illegale Ferienwohnungen von Airbnb & Co. vorgehen!  

 
 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 23.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1079/5 Kooperation oder Klage: Rebellisch gegen illegale Ferienwohnungen von Airbnb & Co. vorgehen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Juckel begründet den Antrag.

 

BzStR Herz berichtet, dass Airbnb Irland vom Bezirk mit Schreiben vom 17.04.2019 aufgefordert worden ist, eine Auskunft hinsichtlich aller Inserate auf ihrem Internetportal zu erteilen. Die Zwangsgeldandrohung ist erfolgt.

 

BV Hertel sieht den Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Der Ausschuss stimmt dem nicht zu.

 


 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, analog der Stadt München, die Betreiber*innen des Internetportals Airbnb aufzufordern, dem Bezirksamt unverzüglich die Daten aller Personen mitzuteilen, die Ferienwohnungen in Charlottenburg-Wilmersdorf anbieten und/oder bewerben, um insbesondere die Prüfung der Anzeigepflicht gegenüber dem Bezirksamt gemäß § 5 Absatz 6 ZwVbG zu ermöglichen. Neben notwendigen Personendaten sollen u.a. Wohnungsdaten, Nutzungsnachweise und Gewerbedaten, sofern vorhanden, angezeigt werden.

Kommen die Betreiber*innen von Airbnb dem nicht nach, soll das Bezirksamt ein angemessen hohes Zwangsgeld androhen und bei Unterlassung der Herausgabe festsetzen.

Führt auch das nicht zum Einlenken des Online-Portals, soll das Bezirksamt gegen die Betreiber*innen der Plattform Airbnb auf Herausgabe der Daten klagen.

Das Verfahren zur Herausgabe relevanter Daten von Ferienwohnungsvermieter*innen ist analog auf andere Online-Portale mit Ferienwohnungsangeboten anzuwenden.

Der Ausschuss für Bürger(*innen)dienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten ist unaufgefordert über alle Verfahrensschritte zu informieren und an diesen zu beteiligen.

 

Der BVV ist bis zum 31.7.2019 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:         2 Enthaltung: 4

 
 

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