Auszug - vertagte Eingabe Nr. 25 der Frau Christiane K. betr. Ruß- und Geruchsbelästigung durch Feuerstätte BE: Herr BzStR Schruoffeneger (vertagt aus der 16. Sitzung am 04.10.2018)
Die Petentin ist anwesend.
BzStR Schruoffeneger erklärt, dass trotz Einbau eines zweiten Rußabscheiders sich weiterhin Ruß bildet. Die Nutzung der Betriebsstätte wird in der Zeit vom 01.05. bis 30.09.2019 untersagt werden. Wenn Probleme in dieser Zeit nicht behoben werden, muss die Anlage dauerhaft stillgelegt und durch eine andere Heizanlage (z. B. Gas oder Öl) ersetzt werden.
Auf die entsprechende Frage der Petentin antwortet BzStR Schruoffenegger, dass die Hausverwaltung gegen einen solchen Bescheid Widerspruch einlegen könnte.
Die Beschwerde wird gem. § 36 Abs. 3 c einstimmig als erledigt erklärt. |
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