Auszug - Hofgebäude in Schmargendorf unter Denkmalschutz (10 Minuten)
BV Dr. Timper begründet den Antrag. Nach Expertenempfehlung und stattgefundener Ortsbegehung seien alle denkmalschutzrechtlichen Kriterien mehr als erfüllt. Auf ihren Vermerk hin wird der Beschlusstext wie folgt vom Ausschuss geändert: „Das Bezirksamt wird aufgefordert sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass die bäuerlichen Hofanlagen mit Wohn- und weiteren Hofgebäuden in Schmargendorf, in der Breite Straße 20 und 22a unter denkmalschutzgestellt werden können.“ Das Berichtsdatum wird auf den 31.05.2019 geändert. Die Expertenempfehlung wird dem Antrag angehängt. FDP, SPD, sowie Bündnis 90'/Die Grünen treten dem geänderten Antrag mit Anhang bei.
Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen. Beitritt: SPD Fraktion
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen zu prüfen, ob die bäuerlichen Hofanlagen mit Wohn- und weiteren Hofgebäuden in Schmargendorf in der Breite Straße 20 und 22A unter Denkmalschutz gestellt werden können.
Der BVV ist bis zum 31.05.2019 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Denkmalamt dafür einzusetzen, dass die letzten bäuerlichen Reste an Hofgebäuden in Schmargendorf in der Breite Straße unter Denkmalschutz gestellt werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2017 zu berichten.
Abstimmung:
Einstimmig angenommen. |
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