Auszug - Bündnis für Wohnungbau mit Leben erfüllen (10 Minuten)
BV Heyne und BV Brzezinski erläutern ihre jeweiligen Anträge. Es wird darauf hingewiesen, dass dafür mehr Personal benötigt wird. BzStR Schruoffeneger erklärt, dass frühestens ab der 2. Jahreshälfte gehofft werden kann, dass Neuanstellungen möglich werden. In der letzten Sitzung zum HH Entwicklungsplan wurden einzelne Kriterien definiert die einzeln herausgenommen werden und im Ausschuss beschlossen werden können. BD Szelag bezeichnet die Anträge als nicht erfüllbar und die gewünschte Datenlage als ohnehin bekannt. Die Anträge sind keine Garantie für die Bebauung. BV Gusy ergänzt, dass viele Potentiale schon dem Bündnis für Wohnungsbau vorliegen. Auf eine Bemerkung von BV Schenker erklärt BzStR Schruoffeneger, dass die Wohnungsbauförderrichtlinien des Landes keine wirklich bezahlbaren Sozialwohnungen seit 2014 in der Innenstadt möglich machen. Er wird einen Brief an die Senatorin schreiben, da eine Diskussion darüber dringend nötig ist.
Die CDU-Fraktion tritt dem Antrag DS-Nr.: 0725/5 bei. 6 Dafür8 Dagegen0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis DS-Nr.:0654/5 Bündnis für Wohnungsbau mit Leben erfüllen:
Beitritt:FDP-Fraktion
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV,
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert:
a) ...eine Wohnungsbaupotentialstudie für den Bezirk zu erstellen. Auszuweisen ist dabei, bei welchen Projekten lediglich ein theoretisches Potential besteht und bei welchen Projekten das Bezirksamt eine baldige Bebauung für realistisch hält. b) ...auf Grundlage der Wohnungsbaupotentialstudie darzustellen, welche der Wohnungsbaupotentiale aus seiner Sicht kurzfristig aktiviert werden sollten. Dabei sind mindestens die mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vereinbarten 6.211 Wohneinheiten zu erreichen. Sollten für Wohnungsbauvorhaben bestehende Wohneinheiten abgerissen werden müssen, sind diese gesondert darzustellen. c) ...darzustellen, welche Maßnahmen der Bezirk ergreifen kann, um eine Bebauung in den nach 2. ausgewählten Gebieten sicherzustellen. Insbesondere ist darzustellen, wo welche Änderungen im Flächenbebauungsplan oder in Bebauungsplänen für eine Realisierung erforderlich wird.
Der BVV ist bis zum 30. Juni 2020 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür:5dagegen: 7 Enthaltung:2 |
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