Auszug - Weitere Standorte für kleine modulare Unterkünfte für Geflüchtete bereitstellen
Frau Drews schlägt dem Ausschuss eine Änderung des Antrages vor. Herr Naumann entgegnet, dass seit 2016 das Bezirksamt vor der Herausforderung gestellt sei, MUFs zu benennen und Flächen zu generieren. Nach einer internen Abfrage sei das Areal um das Schwimmbad Mecklenburgische Straße vom Senat verworfen worden. Daraufhin wurden in mehreren Runden bereits neue Standorte gesucht, jedoch werde das Bezirksamt nochmals im Bezirk nachsehen, da auch ein Interesse der Bürgerinnen und Bürger besteht. Er weist darauf hin, dass das Bezirksamt offen für Vorschläge sei. Jedoch sei bei dem Antrag nicht deutlich, was mit eingeschossigen Bauten gemeint sei, und wie mit diesen umgegangen werden soll. Sollen diese abgerissen oder überbaut werden? Des Weiteren sei fraglich, was für den Ausschuss kleine Unterkünfte seien und wo „klein“ aufhöre. Frau Röder führt aus, dass kleine Standorte maximal 150 Plätze beinhalten. Sie stellt die Frage, was Wohnungsbaupotential habe, und das dies bereits in anderen Ausschüssen behandelt werde. Des Weiteren ist ihr unklar, ob überhaupt noch Bedarf für eine weitere Suche bestünde. Sie führt weiter aus, dass eingeschossige Bauten auch Supermärkte seien, wobei diese nicht in Landeshand lägen.
Frau Hansen entgegnet, dass dies bereits in der letzten Sitzung von Herrn Herz ausführlich behandelt wurde. Die Standorte müssen öffentliche, dem Landzugehörige Flächen sein.
Herr Naumann ergänzt, dass hier die öffentliche Hand gefordert sei und dass sich mitunter die eine oder andere Situation etwas verändert habe. Herr Bezirksstadtrat Schruoffeneger sei bereits mit seinem Team aktiv gewesen und habe darauf geachtet, dass die Standorte einen guten Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr haben.
Herr Rexrodt schlägt vor, den Antrag in einen fortführenden Antrag umzuwandeln, wobei der BVV quartalsweise oder halbjährlich berichtet werde. Herr Bulat erschließt sich die Dringlichkeit für das Jahr 2019 nicht und fragt nach, ob es derzeit vom Bezirksamt diesbezüglich Befürchtungen oder Vermutungen gäbe.
Herr Naumann erläutert, dass es hierbei nicht um zukünftige Zuwanderung ginge, sondern um ein Verteilungsmanagement der bereits vorhandenen zu erwirken. Die Frage sei, ob es Neuerungen bei der Generierung von kleineren Standorten gäbe.
Frau Drews erklärt, dass der Antrag sich auf eine bessere Durchmischung beziehe. Zudem sei bis Ende 2019 noch ein erleichtertes Bauen möglich, welches anschließend auslaufe. Dies könne ja dementsprechend noch genutzt werden. Des Weiteren stimmt sie Herrn Rexrodt über die Umwandlung in einen fortlaufenden Antrag zu, würde jedoch hinzufügen, dass dies in regelmäßigen Abständen zu prüfen sei.
Der Ausschuss für Integration empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob es dem Senat weitere Standorte im Bezirk für kleinere Unterkünfte für Geflüchtete melden kann. Dabei sollen besonders Flächen wie Parkplätze oder eingeschossige Gebäude betrachtet werden. Der BVV ist ab 31.03.2019 halbjährig zu berichten.
Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, dem Senat weitere Standorte im Bezirk für kleinere Unterkünfte für Geflüchtete zu melden. Der BVV ist bis zum 30.08.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 13dagegen: 0 Enthaltung: 1
Dringlichkeit: einstimmig angenommen. |
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