Auszug - Schluss mit dem Plastikmüll  

 
 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 15.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0973/5 Schluss mit dem Plastikmüll
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker/Dieke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BzStR Schruoffeneger berichtet, es gibt bereits einen Bezirksamtsbeschluss „Bio, fair und nachhaltig“ und erklärt, dass damit bei allen Veranstaltungen, die eine bezirkliche Genehmigung oder eine Sondernutzungsgenehmigung brauchen, neue Regelungen zutreffen. Die Verwendung von Einweggeschirr, inklusive Einweggetränkebechern, Einwegbesteck und Einweggetränkeverpackungen ist nicht länger zulässig. Ein Rücknahmesystem, Wiederverwertung, Mehrweggeschirr usw. muss sichergestellt werden.

Der Bezirk hat bereits ein Spülmobil angeschafft, das bei Straßenfesten und ähnlichem ausgeliehen werden kann. Der Beschluss gilt seit dem 31. Oktober und ist bei neuen Genehmigungen jeweils umzusetzen. Das bedeutet spätestens in einem halben Jahr müssen alle Märkte den neuen Regelungen Folge leisten. Dem Ordnungsamt werden Flyer zur Verfügung gestellt, um Betreiber über die neuen Regelungen und Möglichkeiten zu informieren.

 


 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz,

Liegenschaften und Grünflächen

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für Aufträge an externe Dienstleister*innen sowie jede durch die Verwaltung zu genehmigende Form des Verkaufs und Angebots von Speisen und/oder Getränken (bspw. auf Veranstaltungen, auf Wochenmärkten etc.) die Auflage zu erteilen, keinerlei Einweg-Plastikgeschirr, -Plastikbesteck oder -Strohhalme aus Kunststoff sowie Einwegflaschen mit Pfand für den Verzehr zu erlauben.

Weiterhin soll das Bezirksamt prüfen und den zuständigen Ausschüssen schriftlich und mündlich darlegen, inwiefern eine Sperrfrist oder andere Sanktionen vertraglich vorgesehen und wirksam verhängt werden können, sofern nach Erteilung der Genehmigung gegen die Auflage des Verbots von Einwegprodukten aus Kunststoff nachweislich verstoßen wird. Ziel soll es dabei sein, Anreize für nachhaltiges Geschirr und Besteck zu schaffen.

Der BVV ist bis zum 30.04.2019 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:einstimmigdagegen:         Enthaltung:

 
 

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