Auszug - Radfahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrrichtung ermöglichen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verteilt eine Ergänzung zu dem Antrag.
Ursprungstext:
„Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob in den Einbahnstraßen, in denen das Radfahren entgegen der Fahrrichtung noch nicht erlaubt ist, dies zu erlauben.
Der BVV ist bis zum 30. September 2019 zu berichten.“
Die Ergänzung lautet:
„Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung in den Einbahnstraßen, in denen es nicht erlaubt ist, erlaubt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist zu prüfen, ob mit einer Änderung der Straßengestaltung dies ermöglicht werden kann.
Der BVV ist bis zum 31. Dezember 2019 zu berichten.“
Zu den Sicherheitsbedenken anderer Parteien erwidert BV Gusy, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt, der diese Bedenken aus dem Weg räumen soll.
BV Mattern erklärt, dass er mit dem Originalantrag einverstanden wäre. Die Ergänzung etwaige Umbaumaßnahmen einzubeziehen hält er für zu teuer und aufwändig. Es folgt die Abstimmung zur erweiterten Fassung.
Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob in den Einbahnstraßen, in denen das Radfahren entgegen der Fahrrichtung noch nicht erlaubt ist, dies zu erlauben. Der BVV ist bis zum 30. September 2019 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:7dagegen: 7 Enthaltung:1 |
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