Auszug - Evaluation der Geschäftsordnung: Rückmeldungen der Fraktionen und abschließende Beratung zu den in der 7. Sitzung eingebrachten Änderungsvorschlägen (Synopse vom 02.11.2018)  

 
 
8. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 29.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Recke verteilt einen Entwurf zur Beschlussfassung auf Grundlage der Diskussion der 7. Sitzung. Dort sind die Punkte aufgeführt, die in der 7. Sitzung als beschlussfähig erarbeitet wurden.
 

§ 15 – Initiatoren: Fraktion SPD/Die LINKE

In der Reihenfolge der Tagesordnung werden Beschlussempfehlungen vor Großen Anfragen behandelt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.

 

§ 39 – Initiator: Fraktion B‘90/Grüne

Abs. 2
Wird ein Änderungsantrag angenommen, so gilt der veränderte Antrag als neue Beratungsgrundlage.

 

Abs. 3

Bei Annahme des Ersetzungsantrages entfällt die Abstimmung über den Ursprungsantrag.

 

Es besteht kein Beratungsbedarf. Frau Hansen erklärt, dass die geänderten Ausführungen der Klarstellung dienen. Die Änderungen in Abs. 2 und Abs. 3 werden einstimmig angenommen.

 

§ 43 – Initiator: SPD-Fraktion

Spontane Fragen eines Mitgliedes der BVV dürfen nur aus einer Frage ohne Unterpunkte bestehen. Die Frage darf keine Themen aufgreifen, die bereits

Gegenstand der Tagesordnung sind.

 

Die Fraktion der CDU sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußern Bedenken.
Da kein Konsens zur o.g. Änderung erzielt werden kann, bleibt der § 43 in seiner Ursprungsfassung bestehen.

 

Herr Neu merkt an, dass er es begrüßen würde, wenn die Beantwortungen der Mündlichen Anfragen sowie die Spontanen Anfragen im Protokoll nachzulesen wären. In Friedrichshain-Kreuzberg wird das so gehandhabt.
Herr Recke erklärt, dass dieser Wunsch nicht Thema des § 43 ist und an anderer Stelle geklärt werden müsse.

 

§ 44 – Initiator: B‘90/Grüne

Vorlagen zur Kenntnisnahme werden auf Verlangen mindestens einer Fraktion zur Aussprache in der nächsten ordentlichen Sitzung der BVV gestellt. § 38 Abs. 1 gilt entsprechend.

 

Die Vorlagen können, unter Festlegung der Federführung, in Ausschüsse überwiesen werden. Sie gelten als zur Kenntnis genommen, wenn sie weder in einen Ausschuss überwiesen noch zur Aussprache gestellt werden.

 

Um eine Vorlage zur Kenntnisnahme in die BVV einzubringen wird vorausgesetzt, dass nachweislich die Bezirksverordneten die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten haben.

 

Herr Wapler erklärt, dass er die Vorlagen nur noch in digitaler Form erhält. Früher wären diese in Papierform, mit einem Eingangsstempel versehen, verteilt worden.

 

Herr Brzezinski schlägt vor, pro BVV eine Vorlage zur Kenntnisnahme auf die Tagesordnung zu setzen. Es muss dann ein Zeitfenster während der BVV gefunden werden, so Frau Hansen. Herr Recke ergänzt, dass das ganze Verfahren der Einbringung, Handhabung und Erledigung von solchen Vorlagen zur Kenntnisnahme besprochen und festgelegt werden müsste.

Frau Röder findet es zwar wichtig, das Verfahren besser zu regeln. Jedem Ausschuss steht es aber bereits heute frei, eine Vorlage zur Kenntnisnahme auf die Tagesordnung zu setzen. Herr Recke hält eine Überweisung der Vorlagen zur Kenntnisnahme über eine Konsensliste im Ältestenrat für möglich. Herr Recke verweist zudem auf die parallele Vorschrift des Abgeordnetenhauses und begrüßt die Einfügung.

Herr Wapler und Herr Recke regen an, die Behandlung von Vorlagen zur Kenntnisnahme in der BVV zunächst auszuprobieren und ggf. später wieder zu streichen.

§ 44 Absatz 3 wird daraufhin wie folgt geändert:

Vorlagen zur Kenntnisnahme können auf Verlangen mindestens einer Fraktion in der nächsten ordentlichen Sitzung der BVV eingebracht werden. § 38 Abs. 1 gilt entsprechend. Die Vorlagen können, unter Festlegung der Federführung, in Ausschüsse überwiesen werden. Sie gelten als zur Kenntnis genommen, wenn sie weder in einen Ausschuss überwiesen noch zur Aussprache gestellt werden.

 

Dem geänderten § 44 wird einstimmig (1 Enthaltung) zugestimmt.

 

§ 47 Abs.2 – Initiator: Fraktion DIE LINKE

In jeder Einwohnerfragestunde dürfen mehrere Fragen durch den gleichen Einwohner/die gleiche Einwohnerin gestellt werden, sofern die Zeit von 30 Minuten nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Die Sachverhalte dürfen dabei nicht dieselben sein.

 

Das Verfahren wird diskutiert.
Jeder Einwohner sollte die Möglichkeit bekommen, seine Frage beantwortet zu bekommen. Bei mehreren Einwohnerfragen pro Einwohner sollen die Fragen der Reihe nach sortiert werden. Die Reihenfolge sollte nach Eingang im BV-Büro festgelegt werden.

 

Herr Harthun äußert den Wunsch, die Redezeit für Einwohnerfragen von 30 Minuten auf 45 Minuten zu erweitern. Weiterhin würde er es begrüßen, dass die BVV zwei Mal im Monat tagt.  Der Ausschuss ist sich einig, dass diesem Wunsch nicht entsprochen werden kann.
Der Gedanke, die Spontanen Fragen abzuschaffen, lehnt auch die Bürgerschaft ab. Die Rechte der Bürger müssen besser erkannt und in der Geschäftsordnung umgesetzt werden.

 

Herr Recke weist den Vorwurf aus dem Publikum zurück, dass die Rechte der Bürger mit den Änderungen der Geschäftsordnung beschnitten werden oder wurden.  Die Anzahl der Einwohnerfragen wurde reduziert, damit die Arbeit in der BVV insgesamt besser geschafft werden kann und mehr Bürger die Möglichkeit der Beteiligung haben. 

Herr Wapler ergänzt, dass auch die Großen Anfragen von fünf auf drei Fragen reduziert wurden, um ein neues Zeitfenster zu schaffen und sich somit auch die Fraktionen selbst massiv beschränkt haben. Weiter führt Herr Wapler aus, dass die Bezirksverordneten für die Bürgerschaft gewählt wurden und somit Interessen auch an die Fraktionen angetragen werden können.

 

Frau Stückler erläutert, dass die Einwohnerfragestunde nur eine weitere Möglichkeit darstellt, sich an die Verwaltung mit Fragen zu wenden. Sie geht aber im Grunde davon aus, dass die Bürger sich direkt mit ihren Anliegen an das Bezirksamt wenden.

 

§ 47 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

…behandeln.

Zu jeder Einwohnerfragestunde dürfen maximal drei Fragen durch den gleichen Einwohner/gleiche Einwohnerin gestellt werden, sofern die Zeit von 30 Minuten nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

Die Einwohnerfragen werden in ihrer Reihenfolge ihres Eingangs im BV-Büro in der Einwohnerfragestunde eingebracht. Bei mehreren Fragen pro Einwohner*innen werden zunächst die ersten Fragen aller Fragesteller*innen aufgerufen. Die Sachverhalte dürfen dabei nicht dieselben sein.

 

Dem geänderten § 47 Abs. 2 wird in geänderter Fassung mit 8J : 1N : 1E  zugestimmt.

 

§ 47 – Abs. 4 – Initiator Fraktion Bündnis 90/Grünen/Herr Mahnke für die Bürgerinitiativen

(4) Eine Einwohnerfrage wird mündlich beantwortet, sofern die Fragestellerin bzw. der Fragesteller in der öffentlichen Sitzung der BVV anwesend ist. Im Zuge der Einbringung kann sogleich ausschließlich eine schriftliche Beantwortung verlangt werden.

 

Frau Cieschinger beanstandet das Formular im Internet, da nicht klar ersichtlich ist, ob eine schriftliche Beantwortung erfolgt oder nicht und bittet um Überarbeitung.


Herr Dobberke spricht sich für eine Änderung des Absatzes aus und begrüßt eine schriftliche Beantwortung der Einwohnerfragen, da es manchmal schwierig ist, Daten und Fakten mitzuschreiben.

 

Nach Aussprache wird der § 47 Abs. 4 nicht geändert.

 

Herr Recke fragt nach, ob es aus dem Kreis der Bezirksverordneten noch Änderungswünsche gibt, die noch besprochen werden sollten. Weiter gab es Änderungswünsche der Bürgerinitiativen, die den Bezirksverordneten vorgelegt wurden, die jedoch bereits mehrheitlich durch die Fraktionen abgelehnt wurden.

Herr Ertzdorff-von-Kupffer fragt nach, ob es nicht möglich sei, die BVV-Sitzungen aufzuzeichnen und ins Internet zu stellen. Frau Hansen erklärt, dass der Bezirk nicht über genügend Kapazitäten verfügt und man das im Haushaltsausschuss besprechen müsste.

 

Es wird noch einmal über die Änderungen der Redezeitregelung/Redezeitkontingent gesprochen.  Die bereits vorhandene Redezeitregelung bleibt bestehen.

Die BV-Vorsteherin wird gebeten, das Bezirksamt darauf aufmerksam zu machen, sich an die die Redezeit zu halten.

 


 

 

 
 

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