Auszug - Transparent über die Zweckentfremdung von Wohnraum informieren – Abriss, Ferienwohnungen, Leerstand und gewerbliche Nutzung im Bezirk aufdecken  

 
 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 27.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0918/5 Transparent über die Zweckentfremdung von Wohnraum informieren – Abriss, Ferienwohnungen, Leerstand und gewerbliche Nutzung im Bezirk aufdecken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

BV Juckel begründet den Antrag.

 

BV Tschörtner erklärt, dass der Antrag zu einer Blockade der Arbeit des Fachbereiches Zweckentfremdung führen würde.

 

BzStR Herz stimmt Herrn Tschörtner zu. Eine fortlaufende Statistik ist personell nicht umsetzbar. Er weist darauf hin, dass Anfragen per E-Mail nach kurzer Zeit beantwortet werden.

 

Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag ab.

 

BV Dr. Buß sagt, dass der Antrag den Sachstand von Leerstand verdeutlicht und Informationen transparenter werden. Sie findet den Antrag sehr sinnvoll.

 

BV Wapler ist der Meinung, dass der Antrag Einzelanfragen verringern würde.

 

BzStR Herz berichtet, dass der Antrag die eigentliche Arbeit des Fachbereiches hemmt.

 

BV Hertel erörtert, dass der Antrag kontraproduktiv ist. Informationen, welche

BzStR Herz dem Ausschuss zur Verfügung stellt, reichen seiner Meinung nach vollkommen aus.

 


 

Beitritt:SPD-Fraktion

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts-

und Ordnungsnagelegenheiten,

empfiehlt der BVV,

die BVV wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den zuständigen Ausschuss jeweils zu Beginn eines Quartals über die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots im Bezirk umfassend und schriftlich in Form eines regelmäßigen Berichts für den Zeitraum des zurückliegenden Quartals zu informieren.

 

Der Bericht soll Angaben zu den genehmigten und nicht genehmigten Fällen der Zweckentfremdung von Wohnraum beinhalten. Nicht abgeschlossene Verfahren sind entsprechend fortlaufend in den Quartalsberichten aufzuführen.

 

Der Bericht enthält des Weiteren folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • die Anzahl der laufenden Amtsverfahren bezüglich des Zweckentfremdungsverbots, aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
  • die Anzahl der im Vergleich zum Vorquartal neu aufgenommenen Amtsverfahren, aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
  • die Anzahl der im Vergleich zum Vorquartal abgeschlossenen Amtsverfahren unter Angabe der Genehmigungsentscheidung und aufgeschlüsselt nach der Art der Zweckentfremdung,
  • der aktuelle Stand aller länger als ein Jahr laufender Amtsverfahren unter Angabe der Adresse der betreffenden Immobilie und der Wohneinheiten,
  • die Immobilien, bei denen der Bezirk die Nutzung der Treuhänder-Regelung prüft (unter Angabe der Adresse und der Wohneinheiten),
  • die Anzahl der registrierten Ferienwohnungen,
  • die Summe der verhängten und gezahlten Buß- und Zwangsgelder,
  • die Anzahl der im Quartal vorhandenen und tatsächlich besetzten Vollzeitäquivalente, die im Bezirk an der Umsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes beteiligt sind.

 

Im Falle von Leerstand sind Angaben zu folgenden Fragen zu erfassen:

  • Wo liegt der leerstehende Wohnraum (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
  • Wann wurde der Leerstand bekannt?
  • Wurde ein Amtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, wann?
  • Welchen Stand hat das Amtsverfahren?
  • Liegt eine Genehmigung auf Leerstand vor? Wenn ja, bis wann?

 

Im Falle von Abriss sind Angaben zu folgenden Fragen zu erfassen:

  • Wie viele Abrisse wurden im vorangegangenen Quartal genehmigt (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
  • Wo liegt der Ersatzwohnraum (Angabe der Adresse und der betroffenen Wohneinheiten)?
  • Wie hoch liegt der durchschnittliche Neuvermietungspreis des Ersatzwohnraums?
  • Wurden ggf. öffentlich-rechtliche Verträge zum Zweck der Schaffung von Ersatzwohnraum abgeschlossen?

 

Das Bezirksamt soll im Vorfeld über Gründe berichten, die zu einer Verzögerung der Fertigstellung des Berichts führen.

 

Der BVV und dem zuständigen Ausschuss ist zum ersten Mal im April 2019 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:9dagegen:        5 Enthaltung:0

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen