Auszug - Mitteilung der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
19. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Herz berichtet von der Honorarerhöhung des ärztlichen Hintergrunddienstes beim Berliner Krisendienst. Im Ergebnis der Gespräche stand die Empfehlung von Sen GPG, ein Gesamthonorar für einen achtstündigen Hintergrundbereitschaftsdienst zwischen 160,00 € und 174,58 € im Vergleich zum derzeit gezahlten Gesamthonorar von 35,80 € bis 95,30 € zu zahlen. Um diese Honorarerhöhung auch tatsächlich umsetzen zu können, wandte sich der Bezirk an die SenFin. SenFin hat nun dieser Honorarerhöhung und einer damit verbundenen Basiskorrektur für das Jahr 2019 zugestimmt.

 

Weiter informiert BzStR Herz, dass am 10. Oktober die 2. Berliner Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe stattgefunden hat. In allen Arbeitsgruppen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Amtes für Soziales beteiligt. Eine Arbeitsgruppe hat das Ziel bis zum 30.06.2019 ein Fachstellenkonzept für die Sozialen Wohnhilfen zu erarbeiten. Im Zentrum dieses Konzeptes steht das Thema, wie  Wohnungslosigkeit vermieden werden kann. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat dafür extrem kurzfristig für die Bezirke Gelder für das 4. Quartal 2018 und die ersten beiden Quartale 2019 in Höhe von jeweils 25.000  € bereitgestellt. Das Amt für Soziales überlegt deshalb derzeit, wie diese Mittel kurzfristig für den Bereich der aufsuchenden Sozialarbeit eingesetzt werden können. Gedacht ist an eine Verstärkung der aufsuchenden Sozialarbeit in den Fällen von Räumungsklagen, die der Sozialen Wohnhilfe über die Mitteilungen des Amtsgerichtes bekannt werden. Sobald hierzu konkrete Vorschläge entwickelt wurden, wird der Ausschuss informiert.

 

BzStR Herz informiert zum aktuellen Stand des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die Senatsverwaltung für Soziales hat ein Eckpunktepapier zur zukünftigen Organisation im Land Berlin als Entwurf vorgelegt. Darin wird vorgeschlagen, dass in vier Bezirken neue Teilhabeämter eingerichtet werden sollen, die dann jeweils für 3 Bezirke zuständig wären. Diese Ämter sollen intern sozialräumlich organisiert werden. Die Senatsverwaltung für Soziales soll in ihrer Rolle der Steuerungsverantwortung gestärkt werden. Zur Vorstellung dieses Konzeptes haben am 9. und 19.11. zwei große Konferenzen stattgefunden. Ziel ist es bis zum Ende dieses Jahres einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, der dann im nächsten Jahr im Abgeordnetenhaus beschlossen werden kann.

 

BzStR Herz berichtet zum Wohnheim Soorstraße 83. Betreiber des Wohnheimes in der Soorstraße war von Anfang an die GIERSO Boarding GmbH. Der ursprüngliche Vertrag zum Betrieb dieses Hauses war noch unter der Regie des LaGeSo geschlossen worden. Der Vertrag wurde dann mit Gründung des LAF dort übernommen. Es hat zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen dem LAF und der GIERSO gegeben. In der Folge hatte das LAF im Dezember 2017 alle Geflüchtete, die dort über das LAF untergebracht waren, in andere Unterkünfte verlegt. Das Haus ist deshalb seit Dezember ausschließlich von Wohnungslosen belegt worden, die dort über Kostenübernahmen der Bezirke untergebracht wurden. Dabei handelt es sich um statusgewandelte Flüchtlinge, aber auch um „klassische“ Wohnungslose, die in den Verantwortungsbereich der Sozialen Wohnhilfen der Bezirke fallen.Nun hat der Eigentümer des Gebäudes einen eigenen Rechtsstreit mit der GIERSO geführt und durch einen Gerichtsbeschluss erwirkt, dass die GIERSO am 23.10.2018 das Gebäude als Betreiber räumen musste. Daraufhin haben wir als Bezirk das Landesamt für Flüchtlinge gebeten, das Haus weiter zu betreiben. Das LAF hat als Interimsbetreiber den Träger Albatros eingesetzt, der hier im Bezirk durch den Betrieb anderer Einrichtungen bereits bekannt ist. Das LAF möchte das Haus nun als vertragsgebundene Einrichtung zurück gewinnen.

 

BzStR Herz informiert, dass am 10.10.2018 im Anne-Frank-Haus der Fachtag „ Frühe Hilfe für Eltern mit seelischen Erkrankungen und/ oder Belastungen“ stattfand. Der Fachtag wurde von den Abteilungen Jug und Ges gemeinsam organisiert und durchgeführt, mit der Hauptverantwortung bei Jug. Insgesamt war es eine gute Veranstaltung mit hoher Resonanz (ca. 80 Teilnehmerinnen, auch viele, die nicht im bezirklichen Netzwerktreffen Frühe Hilfen vertreten sind).

 

BzStR Herz berichtet vom Leerstand bzw. von nicht vermieteten Wohnungen in den Seniorenwohnhäusern  (Stand Oktober 2018)

Mit Stand 15.10.2018 waren in den Seniorenwohnhäusern 52 Wohnungen nicht vermietet. 52 Wohnungen entsprechen einer Quote von 5,4 % des Gesamtbestandes.

Bereits feststehende Neuvermietungen:

7 Wohnungen zum 01.11.2018

3 Wohnungen zum 01.12.2018

Eine Wohnung wird als Umsetzwohnung genutzt.

 

Abschließend berichtet BzStR Herz von der Planung des Bezirksamtes im Bezirk (OT Westend) kurzfristig 20 zusätzliche Übernachtungsplätze für die Kältehilfe einzurichten. Es ist angedacht, das Objekt für besonders schutzwürdige Personen zu konzipieren.

 

Auf Nachfrage von BV Kaas Elias ergänzen BzStR Herz und der Leiter des Sozialamtes, Herr Langguth, dass die AGs zur Strategiekonferenz weiter tagen und Ergebnisse noch nicht vorliegen. Insbesondere am Konzept zu den MUFs wird noch intensiv gearbeitet. BzStR Herz berichtet hierzu von einem Gespräch mit dem ASB, der nach einem Grundstück für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen sucht. Weiter informiert BzStR Herz auf Nachfrage, dass in Sachen TV Ärzte bezüglich eines Einigungsversuchs noch Gespräche zwischen SenFin und dem HPR stattfinden. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des ÖGD e.V. und die Amtsärzte aller Berliner Bezirke haben den HPR angeschrieben und um Unterstützung gebeten.

 

BV Taschenberger fragt nach der Anzahl von Frauenhäusern im Bezirk und wie die Auslastung ist? Die Auskunft wird von der Verwaltung nachgereicht. Zum Thema Patientenfürsprecherin im  Martin-Luther-Krankenhaus berichtet BzStR Herz auf Nachfrage, dass die Patientenfürsprecherin der DRK Kliniken Berlin übergangsweise bis zur Neuwahl die Aufgabe wahrnimmt. Im Nachgang erfolgt nochmals ein Austausch von Sachargumenten zum Ablauf der Information des Ausschusses durch den Vorsitzenden, der abschließend informiert, dass er am 17.11.2018 die Information erhalten hat, dass die Vertretung durch die Patientenfürsprecherin der DRK Kliniken Berlin übergangsweise übernommen wird. 

 

Auf Nachfrage von BD Körting informiert BzStR Herz, dass es eine Verpflichtung des Bezirks im Rahmen der Kosten der Unterkunft gibt. Diese wird durch eine Kostenübernahme des Bezirks bescheinigt und mit dem Betreiber direkt abgerechnet. 

 

 


 

 
 

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