Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung (20 Minuten)  

 
 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Schruoffeneger berichtet:

-          Es gibt eine neue Befreiungsliste, diese wird verteilt

-          Zur Anfrage der FDP-Fraktion zu Tiefbauarbeiten am Olivaer Platz hat er keine Informationen finden können. Um Kanalsanierungen handelt es sich nicht. Ab Frühjahr ist die eine Hälfte des Platzes wieder begehbar, die Arbeiten des ersten Bauabschnitts sind Ende 2019 fertig.
Die BA Vorlage zum Bürgerbeschluss ist nächste Woche fertig.

-          Der Finanzierungsplan zur Generalsanierung des Gedächtniskirche wurde vom Senat aufgestellt. Dabei trägt einen Teil der Bund, einen der Senat, einen die Wüstenrot Stiftung. Der Eigenanteil der Kirche soll durch eine Werbeverhüllung an der Gedächtniskirche erbracht werden. Für den Eigenanteil reichen 6 Monate Werbedauer allerdings nicht aus. Laut Bauordnung darf eine Werbung für eine Baumaßnahme eine Dauer von 6 Monate nicht überschreiten. Das Thema bleibt offen.

-          Die Bauherren der Fechnerstraße 7 haben noch immer keine Baugenehmigung bekommen, da es inhaltliche Schwierigkeiten gibt. Das BA fordert die Kündigung der bestehenden Mietverträge zurückzunehmen, da kein Zweckentfremdungsantrag gestellt worden ist. Der Abrissantrag wird wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresse erst einmal nicht bearbeitet.

Außerdem fordert das BA die Sanierung des Dachgeschossausbaus am Kurfürstendamm 69 von denselben Investoren zurückzubauen, da es keine Baugenehmigung dafür gibt. Es gab erhebliche Veränderungen am Denkmal. Eine spätere Änderung mit Baugenehmigung ist denkbar.

-          Das Grundstück in der Sodener Straße kommt demnächst auf die Tagesordnung, da Becker & Kries um die Löschung der Grunddienstbarkeit bitten.

-          Die in der letzten Sitzung beantwortete Anfrage von BV Wieland beantwortet BzStR Schruoffeneger noch einmal per E-Mail

 

BV Fenkse fragt nach, ob das Westkreuzgelände nun verkauft worden ist und ob der Bezirk von seinem Vorverkaufsrecht Gebrauch macht. Die DB Netz will das Gelände verkaufen, obwohl sie weiß, dass der Bezirk Interesse daran hat.

BzStR Schruoffeneger erläutert, dass es sich um einen schwebend unwirksamen Vertrag handelt, da Finanzvorstand der DB Netz noch unterschreiben muss. Der Bezirk bittet ihn um Verhandlungen. Da es sich um ein Bundesunternehmen handelt, sollte die DB Netz kooperieren. Es ist mit der Senatsumweltverwaltung und die Senatsstadtentwicklungsverwaltung vereinbart, dass beide jeweils den Antrag auf Entwidmung der Bahnflächen an das Eisenbahnbundesamt stellen. Dann kann der Bezirk den Bebauungsplan festsetzen um anschließend vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen zu können. Bis Mitte Dezember kann die DB Netz darauf freiwillig reagieren. Sollte es später werden, werden juristische Schritte folgen.

BV Tillinger fragt in derselben Sache, ob es schon geklärt ist, welche Gelder dabei genutzt werden.

BzStR Schruoffeneger sagt, dass es genügend Fonds gibt, die dafür eingesetzt werden können, z.B. Eisenbahngelände oder innerstädtische Grünflächen. Festgelegt ist aber noch nichts. Sowohl mit dem Finanzsenator als auch mit Sen UVK ist geklärt, dass nichts gegen einen Ankauf spricht.

BV Recke fragt nach, warum sich der Bezirk nicht aktiv am Bieterverfahren beteiligt hat, ob die Durchwegung gefährdet ist und ob es früher zu Gesprächen mit der DB Netz kam.

Darauf erwidert BzStR Schruoffeneger, dass es sich um die verfassungsrechtliche Planungshoheit der Kommune handelt. Das Land Berlin hätte mitgeboten, wenn es sich um den Verkehrswert des Eisenbahngeländes gehalten hätte, das Verfahren war aber auf Verwertung ausgelegt und damit indiskutabel. Gespräche gab es im Vorfeld mit der Bahn.

Die Durchwegung ist vertraglich gesichert, da beide Parteien von den Plänen des Bezirks wissen und diese eingehalten werden müssen.

 


 

 
 

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