Auszug - Messung und Minderung der Stickoxidbelastungen an der Stadtautobahn  

 
 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 20.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0825/5 Messung und Minderung der Stickoxidbelastungen an der Stadtautobahn
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Burth 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach Änderungen wird der Antrag mit 9 Ja und 3 Nein Stimmen angenommen.

 


 

Beitritt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen

Empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch die Verminderung von Stickoxiden einzusetzen, unter anderem durch fachliche Unterstützung entsprechender zivilgesellschaftlicher Initativen. Dabei sollen vor allem hochbelastete Wohnorte („Hot Spots“), z.B. entlang des Autobahntroges (BAB 100) in Charlottenburg, durch verdichtete NOx-Messungen überprüft und vom Bezirksamt ggf. gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung aktiv Maßnahmen zur Verringerung von Stickoxiden z.B. durch bauliche Maßnahmen oder Verkehrseinschränkungen iniziiert werden.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2019 zu berichten.

 

Ursprungstext:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch die Verminderung von Stickoxiden einzusetzen. Dabei sollen vor allem hochbelastete Wohnorte („Hot Spots“), z.B. entlang des Autobahntroges (BAB 100) in Charlottenburg, durch verdichtete NOx-Messungen überprüft und vom Bezirksamt ggf. gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung aktiv Maßnahmen zur Verringerung von Stickoxiden z.B. durch bauliche Maßnahmen oder Verkehrseinschränkungen ergriffen werden.

Der BVV ist bis zum 30.11.2018 zu berichten.

Begründung:

In seiner im März 2018 veröffentlichten Untersuchung zur Gesundheitsbelastung durch Stickoxide hat das Umweltbundesamt im März 2018 festgestellt, dass – ohne (!) Berücksichtigung innerstädtischer „Immissions-Hot-Spots“ (!) – für 2014 rund 6.000 stickoxidbedingte Todesfälle in Deutschland[1] und ca. 50.000 Krankheitstage zu verzeichnen sind. Damit sind Stickoxide, die zu fast zwei Dritteln aus dem Straßenverkehr stammen, eine der größten Gesundheitsgefahren für die Anwohner an Hauptverkehrsstraßen. Aus den Angaben der UBA-Studie lässt sich für Berlin ableiten, dass in unserer Stadt ca. 400-500 Menschen pro Jahr durch erhöhte Stickoxidkonzentrationen in der Atemluft sterben.

Besonders kritisch ist die Situation – neben diversen Hauptstraßenabschnitten im Bezirk (z.B. Kantstr., Kaiserdamm, Kaiser-Friedrich Str., Joachimstaler Str. etc.)  – für die Menschen, die am Rand der Stadtautobahn (BAB 100) vor allem am Autobahntrog nördlich des Dreiecks Funkturm - einer mit ca. 180.000 Fahrzeugen pro Tag meistbefahrenen Trassen Deutschlands - wohnen.

Der Senat sieht bisher keine Veranlassung dort eigene Messungen durchzuführen, hat aber in seinen Modellrechnungen 2015[2] Stickoxidbelastungen von bis zu 75 µg/m³ im Jahresdurchschnitt ermittelt. Das ist fast das Doppelte des seit 2010 gültigen EU-Grenzwertes von 40 µg/m³ im Jahresmittel.

In seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten T. Schopf im Abgeordnetenhaus[3] hat der Senat im Februar festgestellt, dass an der A 100 im Bereich zwischen Kantstraßenbrücke und Kaiserdammbrücke Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind, dort aber seit 2004 keine Messungen mehr durchgeführt werden, weil sich keine Menschen in einem signifikanten Zeitraum dort aufhalten.[4]

Aufgrund der vom Umweltbundesamt festgestellten Gesundheitsgefährdung durch Stickoxide kann diese Situation im Bezirk schon wg. des garantierten Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs.2 Grundgesetz) nicht länger hingenommen werden.

 

Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/print/no2-krankheitslasten 

2https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp

3 Stickoxide aus Dieselfahrzeugen – was plant der Senat? vom 22.1.2018  (Drs. 18 / 13 308)

4 vgl. Senats-Antwort auf Frage 3 Drs. 18/13 308.

 

 


[3] Stickoxide aus Dieselfahrzeugen – was plant der Senat? vom 22.1.2018  (Drs. 18 / 13 308)

[4] vgl. Senats-Antwort auf Frage 3 Drs. 18/13 308.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:9dagegen:        0 Enthaltung:3

 
 

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