Auszug - Keine weitere Anlage von Fahrrandangebotsstreifen ohne Bedarfsanalyse
BV Heyne fordert, keine Fahrradangebotsstreifen im Bezirk anzuordnen, ohne dass vorher der Bedarf analysiert worden ist und für nötig befunden wurde. Außerdem sollen in Straßen, die bereits über Fahrradwege verfügen, diese alternativ ausgebaut werden. BV Dr. Murach entgegnet, dass in der Straßenverkehrsplanung immer über Bedarfsprognosen über Modellrechnungen Annahmen für die Zukunft zu treffen sind und eine aktuelle Zählung nicht zurate gezogen werden kann. BV Kaas Elias fügt hinzu, dass die Fahrradangebotsstreifen sicherer sind als Fahrradwege. BV Heyne erwidert, dass die Zahlen in der Modellrechnung veraltet sein müssten und führt die Detmolder Straße als Beispiel dafür an. BzStR Schruoffeneger führt an, dass es sich bei der Detmolder Straße um eine Hauptverkehrsstraße handelt und nicht um eine Bezirksstraße und deshalb nicht als Beispiel genommen werden kann. BV Heyne schlägt eine Umformulierung des Antrags vor „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, keine weiteren Fahrradangebotsstreifen im Bezirk mehr anzuordnen, ohne für die vorgesehenen Straßenabschnitte den Bedarf für einen Fahrradangebotsstreifen ermittelt zu haben, z.B. mittels Verkehrszählung.
Abstimmungsergebnis: 7 dafür 8 dagegen 0 Enthaltungen Dringlichkeit ist erteilt Antrag abgelehnt
Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, keine weiteren Fahrradangebotsstreifen im Bezirk mehr anzuordnen, ohne für die vorgesehenen Straßenabschnitte den Bedarf für einen Fahrradangebotsstreifen ermittelt zu haben, z. B. mittels Verkehrszählung. In Straßen mit vorhandenem Radweg sollen grundsätzlich keine Fahrradangebotsstreifen angelegt werden, die vorhandenen Radwege sind zu sanieren und sollen dann eine Mindestbreite von 1,50 m aufweisen, bestmöglich die Sollbreite von 2,00 m erreichen. Hierdurch soll eine Gefährdung der Fußgänger möglichst ausgeschlossen werden. Bei Einmündungen sind Sichtfelder freizuhalten, um Abbiegeunfälle bestmöglich zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7 dagegen: 8 Enthaltung: 0 |
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