Auszug - Ausschreibung Liegenschaft Nachbarschaftshaus Lietzensee
Öffentlicher Teil
BzStR Herz informiert, dass das Bezirksamt sich darauf verständigt hat, für die drei vergleichbaren Einrichtungen des Jugendclubs Manna im Ruhwaldpark, des Nachbarschafft e.V. im Volkspark Wilmersdorf und des künftigen sozialen Trägers in der Herbartstraße eine Mietzinsbefreiung mit entsprechender Begründung betreffend subsidiäres Angebot und der Auflage der Kooperation betr. Mengenbuchung zu vereinbaren. Infolgedessen schlägt er vor nicht länger zu warten und den Entwurf zur Interessenbekundung mit den eingearbeiteten Änderungen zu beschließen. BV Biewener kritisiert die Entscheidung und begründet dies, dass im Bereich Jugend Mieten erhoben werden. BV Tschörner bittet um Prüfung, ob anfallende Kosten als anteilige Mieten angerechnet werden können. BzStR Herz verweist noch einmal auf die Entscheidung des Bezirksamtes, dass die drei vorgenannten Objekte mietfrei vermietet werden sollen. Auch BV Kaas Elias hat angenommen, dass die Entscheidung, ob Mietfreiheit besteht, noch offen ist. Er weist ergänzend darauf hin, dass die KLAR unbedingt zu beachten ist. BzStR Herz weist darauf hin, dass mit dem zukünftigen Träger ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden wird und die Mengenbuchung dann berücksichtigt ist. Die Frage von BV Sell, welche Miete theoretisch ortsüblich ist, beantwortet BzStR Herz mit rd. 5.000 EUR pro Monat. BV Boas findet Entscheidung des Bezirksamtes gegenüber anderen Trägern ungerecht. BzStR Herz findet, man sollte potenziellen Bewerber*innen keine unerfüllbaren Steine in den Weg legen.
BV Biewener bittet um 18.40 Uhr den Ausschussvorsitzenden um eine fünfminütige Unterbrechung der Sitzung.
Nach kurzer Sitzungsunterbrechung schlägt BV Biewener vor, dass der Satz „Eine Miete wird nicht erhoben“ gänzlich und ersatzlos gestrichen werden soll. BzStR Herz findet es seriöser, wenn dieser geändert formuliert wird. Sein Vorschlag ist: „Es ist beabsichtigt, keine Miete zu erheben.“ BV Taschenberger führt aus, dass der Bezirk genügend Räume hat, um diese mietfrei zur Verfügung zu stellen. Die Haltung des Bezirksamtes findet er gut, dann aber bitte auch grundsätzlich. Der Satz sollte daher entfernt werden. BzStR Herz führt nochmals aus, das die genannten drei Objekte Einzelfälle und keine grundsätzliche Entscheidung des Bezirksamtes sind. Zukünftig werden weitere Fälle weiter betrachtet. Fester Wille des Bezirksamtes ist, für diese drei Objekte keinen Mietzins zu verlangen. BzStR Herz kündigt an, einen Zustimmungsantrag an SenFin zum Verzicht auf Mieteinnahmen zu schicken. Der Fachbereich Finanzen wird selbstverständlich beteiligt.
Nach kurzer weiterer kontroverser Diskussion stellt der Ausschussvorsitzende den aktuellen (6.) Entwurf mit der Änderung: „Es ist beabsichtigt, keine Miete zu erheben.“ Zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 12dagegen: 1Enthaltung: 1
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