Auszug - Doppelnutzung Halemweg
BV Burth stellt dar, dass nach seinen Informationen eine Mitnutzung am Standort bereits stattfindet. BzStR Schruoffeneger bestätigt dies. BV Wagner führt aus, dass nicht alle Räume mehrfachgenutzt werden, bei denen dies potentiell möglich und gewünscht ist. Die Vorsitzende BV Drews schlägt entsprechende Konkretisierungen des Antragstextes und ein neues Berichtsdatum vor, worüber Einvernehmen erzielt wird. Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob das Stadtteilzentrum am Halemweg die Räume des Jugendklubs mehr als bisher im selben Gebäude mitnutzen kann, wenn keine Nutzungseinschränkung für den Jugendklub damit verbunden ist.
Der BVV ist bis zum 30.09.2018 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob das Stadtteilzentrum am Halemweg die Räume des Jugendklubs im selben Gebäude mitnutzen kann.
Der BVV ist bis zum 31.05.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung: |
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