Auszug - Änderung des § 42 Abs. 3 S. 1 der Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf in der Fassung vom 27.04.2107 soll wie folgt geändert werden:
§ 42 Mündliche Anfragen „(…)
(3) Es sind bis zu zwei Zusatzfragen zulässig. (…)“
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |