Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan VII-233-1 VE (Bauvorhaben Pascalstraße, Spreegärten)  

 
 
36. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und 16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0462/5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VII-233-1 VE
(Bauvorhaben Pascalstraße, Spreegärten)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BzStR Schruoffeneger erläutert den Sachverhalt. Dieser letzte Verfahrensschritt umfasse 265 Wohnungen inklusive 25% Sozialbauwohnungen, eine integrierte Kita und keine Tiefgarage. BV Wieland erfragt die Durchwegung. BzStR Schruoffeneger werde sich informieren, vorgesehen seien diese.

 

Abstimmung des Bebauungsplans bei 12 Stimmberechtigten:

12 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Enthaltung

Bebauungsplan einstimmig angenommen.

 

Abstimmung der Rechtsverordnung bei 12 Stimmberechtigten:

12 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Enthaltung

Rechtsverordnung einstimmig angenommen.

 


 

vom 23. September 2016

für das Gelände zwischen Heisenbergstraße, Pascalstraße, Schlesingerstraße, einer Teilfläche des Grundstücks Kucharskistraße 5 sowie dem Grundstück Heisenbergstraße 13 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlotten­burg

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Teil I:Beschluss über den Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplan­entwurfs VII  233-1VE

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VII  233-1VE vom 23. September 2016 mit den Deckblättern vom 4. April 2017 und 11. September 2017.

 

Inhalt und Begründung siehe: Teil I

 

Teil II:Beschluss zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VII  233-1VE

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4
BezVG:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VII  233-1VE vom 23. September 2016 mit den Deckblättern vom 4. April 2017 und vom 11. September 2017 zu erlassen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:einstimmigdagegen:         Enthaltung:

 
 

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