Auszug - Evaluation der Geschäftsordnung, insbesondere Eingaben der Einwohnerschaft  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 30.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Frau Cieschinger begründet Ihren Vorschlag hinsichtlich der Live-Übertragung

der BVV.

 

Herr Wapler weist darauf hin, dass eine Regelung mit § 20 Abs. 3 der GO bereits existiert.

 

Frau Hansen erklärt, dass datenschutzrechtliche Fragen bei der Bezirksaufsicht in Klärung seien und dass keine entsprechende Mittel in den Bezirkshaushalt eingestellt seien.

 

Herr Brzezinski stellt klar, dass es sich bei der Regelung in § 20 Abs. 3 der GO um eine „Kann-Regelung“ handelt.

 

Herr Wapler merkt an, dass sich aus der Datenschutzgrundverordnung eventuell weitere datenschutzrechliche Hürden ergeben könnten.

 

Auf den Einwand von Herrn Wittek, dass es auch Livestreamings aus dem Abgeordnetenhaus gäbe, weist Herr Koch darauf hin, dass es einen Unterschied zwischen Abgeordnetenhaus (Berufspolitiker) und BVV (Freizeitpolitiker) gäbe.

 

Herr v. Ertzdorff-Kupffer stellt klar, dass seine Fraktion eine Liveübertragung befürworte.

 

Frau Hansen berichtet, dass der Umstellungsprozess in der BVV Reinickendorf mehrere Jahre gedauert habe und sehr kostspielig gewesen sei. Andere Bezirke bedienten sich externer Firmen, wodurch Kosten zwischen 1000 und 1500 Euro pro Sitzung entstünden.

 

Zu dem Vorschlag wieder mehr Einwohnerfragen an die BVV bzw. auch an die Fraktionen zuzulassen erklärt Herr Recke, dass diese Möglichkeit bewusst abgeschafft worden sei. Dies liege darin begründet, dass der zeitliche Aufwand für die Beantwortung aufgrund der Tatsache, dass jetzt sechs Fraktionen in der BVV sitzen, zu groß wäre.

 

Herr Harthun regt an, dass eine Gegenüberstellung der bisherigen GO und der eingereichten Änderungsvorschläge der Einwohnerschaft veröffentlicht werden solle.

 

Frau Stückler und Herr Recke halten dies nicht für notwendig, da die Öffentlichkeit ja bereits durch die heutige Sitzung und Diskussion eingebunden sei.

 

Herr Mahnke merkt an, dass es das Recht der Büger*innen sei die Fraktionen zu befragen und dies im Rahmen der Einwohnerfragestunde in der BVV eine gewisse Öffentlichkeitswirkung entfalten würde.

 

Frau Gronde-Brunner unterstützt diese Argumentation.

 

Frau Hansen erklärt, dass die Einwohnerschaft sich mit Fragen jederzeit direkt an die Fraktionen wenden könnte.

 

Frau Klose bestätigt dies und weist den Einwand von Frau Gronde-Brunner, dass dann nicht garantiert sei, dass man auch eine Antwort bekäme, zurück. Fragen an die Fraktionen unbeantwortet zu lassen, läge nicht in deren Interesse.

 

Herr Recke weist darauf hin, dass die BVV das Kontrollorgan des Bezirksamtes und daher nicht der richtige Rahmen für Fragen nach der Haltung der Fraktionen zu einzelnen Themen sei.

 

Herr Wittek hält es für einen Mindeststandard, dass die Bürger*innen die von Ihnen gewählten Bezirksverordneten öffentlich befragen können.

 

Herr Wapler entgegnet, dass die Formulierung im Bezirksverwaltungsgesetz nur von einer Beantwortungspflicht des Bezirksamts spricht und die BVV bzw. die Fraktionen dort keine Erwähnung finden.

 

Herr v. Ertzdorff-Kupffer regt an, die Einwohnerfragestunde nicht im Rahmen der BVV sondern in einer Extraveranstaltung abzuhalten.

 

Herr Tillinger weist auf die geringen Entscheidungskompetenzen der BVV und darauf, dass hauptsächlich das Bezirksamt in der Verantwortung stünde, hin und dass deshalb die Fragen auch zuvörderst an das Bezirksamt zu richten seien.

 

Herr Harthun unterstützt den Vorschlag von Herrn v. Ertzdorff-Kupffer und regt an, die Einwohnerfragestunde bis zu einer eventuellen Umsetzung des Vorschlags auf eine volle statt einer halben Stunde auszuweiten.

 

Frau Cieschinger berichtet von einem Projekt, in dem die Einwohnerschaft mittels ihres Personalausweises Zugang zu einer computerbasierten Diskussionsrunde mit den Stadtverordneten erlangen könne.

 

Frau Klose entgegnet auf den Vorschlag von Herrn Harthun, dass eine Ausweitung der Einwohnerfragestunde aufgrund des in der BVV herrschenden Zeitdrucks nicht möglich sei.

 

Herr Wittek stellt daraufhin die Regelungen der GO infrage und schlägt vor, dass die Bezirksverordneten auf einen Teil ihrer Fragerechte zugunsten der Einwohnerschaft verzichten sollten.

 

Frau Cieschinger untermauert ihre Bitte, wieder mehr als eine Frage pro Einwohner*in zuzulassen.

 

Herr Mahnke unterstützt dies.

 

Herr Brzezinski geht auf den Vorschlag des Herrn Harthun ein und verteidigt die Regelungen der GO. Als gewählte Mitglieder der BVV vertreten die Bezirksverordneten die Allgemeinheit, während die Fragen der Einwohner*innen im Rahmen der Fragestunde im Regelfall von Einzelinteressen geleitet seien.

 

Herr v. Ertzdorff-Kupffer unterstützt diese Argumentation.

 

Frau Gronde-Brunner bestätigt den in der BVV herrschenden Zeitdruck, unterstützt aber dennoch die Bitte von Frau Cieschinger.

 

Herr Wapler stellt klar, dass die BVV, wie der Name schon sage, eine Versammlung der Bezirksverordneten sei und deren Arbeitsfähigkeit im Vordergrund stehen müsse.

Den Einwohner*innen wurde durch das Bezirksverwaltungsgesetz ein Rederecht im Rahmen der Einwohnerfragestunde zugesprochen, deren Ausgestaltung in der Zuständigkeit der BVV läge.

Im Übrigen haben auch die Bezirksverordneten bereits Abstriche hinsichtlich der zugelassenen Zusatzfragen machen müssen.

 

Frau Klose betont nochmals, dass aus ihrer Sicht eine zeitliche Ausdehnung der Einwohnerfragestunde nicht erfolgen könne. Sie könne sich jedoch vorstellen, für den Fall, dass der bestehende zeitliche Rahmen nicht ausgeschöpft werde, mehrere Fragen pro Fragesteller*in zuzulassen.

 

Zum Vorschlag, alle Einwohnerfragen grundsätzlich (auch) schriftlich beantworten zu lassen bemerkt Herr Wapler, dass die Formulierungen der GO zu diesem Thema einer genaueren Betrachtung unterzogen werden sollten. Diese seien aus seiner Sicht nicht ausgereift, Die Aussagen werden von Herrn Saßen und Herrn v. Ertzdorff-Kupffer unterstützt.

 

Herr Mahnke gibt zu bedenken, dass manche Einwohner*innen von der mündlichen Beantwortung ihrer Fragen mitunter überfordert seien und es sinnvoll wäre, ihnen durch eine obligatorische zusätzliche schriftliche Antwort die Möglichkeit zu geben, sich im Nachhinein damit auseinanderzusetzen.

Auch sollten die Einwohnerfragen in der BVV in schriftlicher Form allen Besucher*innen zur Kenntnis gegeben werden.

 

Mehrere Bezirksverordnete weisen darauf hin, dass dies bereits geschehe: Die Fragen hängen auf der Tribüne aus und liegen zusätzlich im BVV-Saal zur Mitnahme aus.

 

Der Vorschlag von Herrn Mahnke, dies verbindlich in der GO festzuschreiben, wird wegen der gängigen Praxis nicht für notwendig erachtet.

 

Frau Klose und Frau Stückler begründen die von der CDU eingereichten Vorschläge zur Änderung der GO.

Zum Rederecht der Bezirksverordneten, die als nicht ordentliches Mitglied an einer Ausschusssitzung teilnehmen führen Sie aus, dass diese Bezirksverordneten nach der bisherigen Regelung nicht besser gestellt seien als alle anderen Gäste.

Der Vorschlag zum Ausschuss für Eingaben und Beschwerden soll einen transparenten Abschluss des Verfahrens gewährleisten.

 

Herr Saßen unterstützt den Vorschlag zum Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. Hinsichtlich des Rederechts in den Ausschüssen verteidigt er die geltende Regelung der GO und weist darauf hin, dass die Sitzverteilung in den Ausschüssen die Mehrheitsverhältnisse in der BVV widerspiegeln. Ein uneingeschränktes Rederecht aller Bezirksverordneten könnte dies unterminieren.

 

Herr v. Ertzdorff-Kupffer merkt an, dass die Bezirksverordneten, die als nicht ordentliches Mitglied einen Ausschuss besuchen, dort wie Gäste behandelt würden, weil sie eben genau dies seien.

 

Frau Hansen verweist auf § 9 Abs. 5  Bezirksverwaltungsgesetz, wonach Bezirksverordneten, die als Gast an einer Ausschusssitzung teilnehmen, mit Zustimmung des Ausschusses das Wort erteilt werden kann.

 

Es ergeht nachstehender Beschlussvorschlag an die BVV, der einstimmig angenommen wurde.

 


 

 
 

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