Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der BVV: Ohne Bürgerbeteiligung und Transparenz geht es nicht!
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird für „durch Verwaltungshandeln erledigt“ erklärt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Büro der Bezirksverordnetenversammlung dabei zu unterstützen, die Bürger*innen von Charlottenburg-Wilmersdorf frühzeitig und aktiv an den Änderungen der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung zu beteiligen. Hierzu sind die Einwohner*innen des Bezirks umgehend aufzurufen, Änderungsvorschläge zu formulieren und an den Ausschuss für Geschäftsordnung zu richten. Es soll allen Bürger*innen ermöglicht werden, sich im Rahmen eines öffentlichen und transparenten Verfahrens an der Änderung der Geschäftsordnung zu beteiligen, insbesondere zu den Punkten, welche sie direkt betreffen. Für die Einreichung der Vorschläge ist ein Zeitraum zu wählen, der eine breite Bewerbung ermöglicht, wie durch prominent platzierte Werbung auf der Bezirksamtsseite, redaktionelle Artikel in bezirksrelevanten Tageszeitungen oder Ankündigungen auf Einwohner*innenversammlungen. Der Beteiligungsprozess ist abzuschließen und die Ergebnisse zu evaluieren, bevor die Beratungen zur Änderung der Geschäftsordnung aufgenommen werden. Der BVV ist bis zum 01.03.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung:2 |
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