Auszug - Gemeinschaftsunterkunft in der Rognitzstr. muss wieder ans Netz – dringend benötigten Wohnraum für Obdachlose wieder nutzbar machen
BzBm Naumann verweist auf den aktuellen Entwurf zur Ausschreibung der Liegenschaft Herbarststraße 25 und informiert, dass das Haus voraussichtlich im 4. Quartal 2018 nach umfangreicher Sanierung wieder für eine Nutzung zur Verfügung steht. Weiter führt er aus, dass die Angabe von verbrauchsabhängigen Kosten in der Ausschreibung eine wichtige Information für das Interessenbekundungsverfahren darstellt. Hinsichtlich einer eventuell zu erhebenen Miete besteht im Bezirksamtskollegium noch Abstimmungbedarf. Die BV Kaas Elias und Gusy sowie BD Schmidt regen an, dass für die künftig im Haus tätigen Mitarbeitenden Tariflohn maßgeblich sein soll. Nach intensiver Diskussion merkt BzBm Naumann an, dass die Hinweise zum Tariflohn von der Verwaltung aufgenommen werden. Sein Formulierungsvorschlag, die im Haus tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tariflohn zu entlohnen, findet Zuspruch. BV Boas fordert nochmals vom Bezirksamt, dass der zukünftige Träger eine Miete entrichten muss, weil ein Verzicht darauf für den Steuerzahler nicht erklärbar ist. BV Tschörner erklärt, dass für seine Fraktion die Angebotsauswahl akzeptabel ist, bittet aber das Bezirksamt eindringlich hinsichtlich des Mietverzichts eine andere Lösung zu finden. Auf weitere Nachfrage nach dem Zeitplan, informiert Herr Laase, dass, sofern in der kommenden Sitzung des Ausschusses im Juni ein Beschluss gefasst wird, die Ausschreibung unverzüglich erfolgen wird. Nach Beeendigung der vierwöchigen Ausschreibungsfrist erfolgt die Gremiumbildung und anschließend die Auswahlentscheidung. Aufgrund der Nachfrage durch BV Dalichow zur Problematik einer möglichen temporären und/ oder dauerhaften Untervermietung von Räumen durch den Träger, fand auf Vorschlag von BzBm Naumann, dass eine dauerhafte Untervermietung von Räumen nur mit vorheriger Zustimmung der Eigentümerin zulässig ist, die Zustimmung des Ausschusses. BV Gusy merkt abschließend an, dass nunmehr alle Ziele ausreichend definiert sind. Der Ausschussvorsitzende bittet nunmehr die Verwaltung einen entsprechenden aktuellen Entwurf rechtzeitig zur nächsten Ausschusssitzung den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin sowie dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) dafür einzusetzen, dass die Gemeinschaftsunterkunft in der Rognitzstr. schnellstmöglich wieder als solche genutzt werden kann. Die nötige Sanierung und das fehlende Brandschutzgutachten müssen unverzüglich von der BIM in Auftrag gegeben werden.
Der BVV ist bis zum 31.08.2018 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin sowie dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) dafür einzusetzen, dass die Gemeinschaftsunterkunft in der Rognitzstr. schnellstmöglich wieder als solche genutzt werden kann. Das fehlende Brandschutzgutachten muss unverzüglich von der BIM in Auftrag gegeben werden. Der BVV ist bis zum 31. Mai 2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:einstimmigdagegen: Enthaltung:
Der Dringlichkeit wird einstimmig zugestimmt. |
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