Auszug - Ausschreibung Liegenschaft Nachbarschaftshaus am Lietzensee  

 
 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzBm Naumann verweist auf den aktuellen Entwurf zur Ausschreibung der Liegenschaft Herbarststraße 25 und informiert, dass das Haus voraussichtlich im 4. Quartal 2018 nach umfangreicher Sanierung wieder für eine Nutzung zur Verfügung steht. Weiter führt er aus, dass die Angabe von verbrauchsabhängigen Kosten in der Ausschreibung eine wichtige Information für das Interessenbekundungsverfahren darstellt. Hinsichtlich einer eventuell zu erhebenen Miete besteht im Bezirksamtskollegium noch Abstimmungbedarf. Die BV Kaas Elias und Gusy sowie BD Schmidt regen an, dass für die künftig im Haus tätigen Mitarbeitenden Tariflohn maßgeblich sein soll. Nach intensiver Diskussion merkt BzBm Naumann an, dass die Hinweise zum Tariflohn von der Verwaltung aufgenommen werden. Sein Formulierungsvorschlag, die im Haus tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tariflohn zu entlohnen, findet Zuspruch. BV Boas fordert nochmals vom Bezirksamt, dass der zukünftige Träger eine Miete entrichten muss, weil ein Verzicht darauf für den Steuerzahler nicht erklärbar ist. BV Tschörner erklärt, dass für seine Fraktion die Angebotsauswahl akzeptabel ist, bittet aber das Bezirksamt eindringlich hinsichtlich des Mietverzichts eine andere Lösung zu finden. Auf weitere Nachfrage nach dem Zeitplan, informiert Herr Laase, dass, sofern in der kommenden Sitzung des Ausschusses im Juni ein Beschluss gefasst wird, die Ausschreibung unverzüglich erfolgen wird. Nach Beeendigung der vierwöchigen Ausschreibungsfrist erfolgt die Gremiumbildung und anschließend die Auswahlentscheidung. Aufgrund der Nachfrage durch BV Dalichow zur Problematik einer möglichen temporären und/ oder dauerhaften Untervermietung von Räumen durch den Träger, fand auf Vorschlag von BzBm Naumann, dass eine dauerhafte Untervermietung von Räumen nur mit vorheriger Zustimmung der Eigentümerin zulässig ist, die Zustimmung des Ausschusses. BV Gusy merkt abschließend an, dass nunmehr alle Ziele ausreichend definiert sind. Der Ausschussvorsitzende bittet nunmehr die Verwaltung einen entsprechenden aktuellen Entwurf rechtzeitig zur nächsten Ausschusssitzung den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 


 

 
 

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