Auszug - Transparente und verantwortliche Wahlverfahren für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger
BV Sempf begründet den Antrag.
BV Bulat fragt, ob der Antrag von einem Einzelfallbeispiel spricht.
BV Sempf nennt als Beispiel die Schöffenwahl. Hier wurden die Schöffenwahllisten sehr kurzfristig an die Mitglieder des Ausschusses verteilt.
BzStR Herz erläutert, dass sich die Durchsetzung des Antrages schwierig erweisen könnte, da das Bezirksamt ohnehin immer bemüht ist Informationen rechtzeitig an die zuständigen Stellen zu übermitteln. Bezugnehmend auf die Schöffenwahlen, teilt BzStR Herz mit, dass hier der Schöffenwahlausschuss die Auswahl trifft.
BV Mattern merkt an, dass für eine neutrale Auswahl eine Verfahrensweise über den Ältestenrat gefunden werden sollte.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie ein Verfahren zur Wahl von allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern – soweit ihre Wahl den Bezirken zusteht und Rechtsvorschriften nichts Abweichendes bestimmen – gemäß §16 I Bezirksverwaltungsgesetz geregelt werden kann, das der Bezirks-verordnetenversammlung eine angemessene zeitliche Prüfung und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht.
Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:11dagegen: Enthaltung:3 |
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