Auszug - Betriebssport fördern
Herr Hintz erläutert den Antrag. Demnach würden Betriebssportgruppen, die neben der sportlichen Betätigung auch eine wichtige soziale Aufgabe und damit betriebliche Effekte hätten, als Sportorganisationen zweiter Klasse behandelt und sollten zukünftig mehr gefördert werden.
Frau Schmitt-Schmelz erläutert das Sportförderungsgesetz, wonach förderungswürdige Betriebssportgemeinschaften den förderungswürdigen Sportvereinen gleichgestellt sind und somit dem Gleichbehandlungsprinzip unterliegen. Weniger als 20 Betriebssportgruppen melden Bedarfe für Zeiten auf öffentlichen Sportanlagen an und werden dabei nach den Vergaberichtlinien gleichrangig berücksichtigt, eine Benachteiligung liegt nicht vor. Diesbezügliche Problemanzeigen sind auch weder aktuell bekannt noch aus der Vergangenheit erinnerlich. Eine organisatorische und speziell finanzielle Förderung würde einen unzulässigen Eingriff in die Autonomie der Sportorganisationen darstellen und wäre auch gegenüber den anderen Sportorganisationen aufgrund des Gleichbehandlungsprinzips nicht vertretbar.
Die geänderte Form des Ursprungsantrags wird bei der folgenden Abstimmung abgelehnt: Der Ausschuss für Sport empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, den von seinem Sportamt betreuten Betriebssport-Gruppen (BSG) Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Dafür sollte ein Konzept erstellt werden, das die organisatorische und speziell finanzielle Fürsorge deutlich macht. Abstimmungsergebnis: dafür: 2 dagegen: 13 Enthaltung: 0 |
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