Auszug - Lesung der Kapitel 3330 - 4000 - 4010 - 4011 - 4021 - 4040 - 4042 - 4043 - 4044 - 4045 - 3700 - 3701 - 3702 - 3703 - 3704 - 3705 - 3715 - 3610 - 3620 - 3630 - 3640  

 
 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:09 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss


 

Für den Einzelplan (EP) 37 hatte Herr Dieke als Berichterstatter Fragen schriftlich eingereicht, die von der Verwaltung umfassend beantwortet wurden. Er lobt die Qualität der Antworten und kommt für sich zum Schluss, dass sich weiterführende Nachfragen nicht ergeben. Auch die übrigen Mitglieder des Ausschusses haben zum Einzelplan keine Fragen. Die Beratung für die Kapitel des Bereiches Schule ist damit abgeschlossen.

 

Für den EP 36 hatte Frau Boas ihre Fragen schriftlich eingereicht, die von der Verwaltung umfassend beantwortet wurden. Sie stellt fest, dass die Antworten inhaltlich nachvollziehbar sind. Weitere Fragen durch die Ausschuss-Mitglieder ergeben sich nicht. Die Beratung für die Kapitel des Bereiches Weiterbildung ist damit abgeschlossen.

 

Frau Centgraf als Berichterstatterin für das Kapitel 3330 und den EP 40 stellt fest, dass die Zusatzfragen vollständig und ausführlich von der Verwaltung beantwortet wurden. Aus ihrer Sicht ergeben sich keine weiteren Fragen. Auch die übrigen Ausschussmitglieder haben keine ergänzenden Fragen. Die Beratung für die Kapitel der Bezirksstadträtin und des Jugendamtes ist damit abgeschlossen.

 

Jenseits der eigentlichen Beratung bittet Frau Boas um Darstellung der von ihr wahrgenommenen unterschiedlichen Tagespflegesätze zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg, die dazu führten, dass Tagesmütter und –väter für die Betreuung von Kinder aus Berlin bzw. Brandenburg unterschiedliche Sätze erhielten. Frau Schmitt-Schmelz sagt eine Prüfung zu. Deren Ergebnis wird in Form eines Auszugs aus der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege (AV-KTPF) wie folgt zu Protokoll gegeben.

 

„Wird ein Berliner Kind in einer Tagespflegestelle in einem anderen Bundesland gefördert, so ist die ortsübliche Finanzierung für die Sachkosten und das Entgelt des anderen Landkreises bzw. Bundeslandes zu ermitteln. Durch schriftliche Festlegung mit dem für die Tagespflegestelle zuständigen Jugendamt kann eine Erstattung vorgenommen oder zur Verwaltungsvereinfachung direkt an die Tagespflegeperson gezahlt werden. Zuständig für dieses Tagespflegeverhältnis ist abweichend zum bisher beschriebenen Verfahren das Wohnsitzjugendamt. (AV-KTPF V 11 (18))“.

 

 
 

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