Auszug - Den Zeitraum für mietpreisgebundene Wohnungen nicht auf 20 Jahre begrenzen
Frau Dr. Timper erläutert den Antrag. BzStR Schruoffeneger bittet um die Korrektur des Zeitraumes auf 30 Jahre. Der Antrag wird dahin gehend geändert. „Den Zeitraum für mietpreisgebundene Wohnungen nicht auf 30 Jahre begrenzen.“ (Titel) „(...) im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 30 Jahre aufgehoben wird (...).“ Es solle einen bundesweiten Paradigmenwechsel, von Objekt- hin zu Subjektförderung geben, plädiert Herr Heyne. Eine unbefristete Mietpreisbindung sei keine Lösung, so Herr Brzezinski. Das Problem sei bundespolitisch, da 2018 die Flächungsmittel auslaufen würden, so Herr Schenker der dringliche Bedarf an sozialem Wohnraum aber noch vorhanden sei. Er unterstütze den Antrag, da bezahlbare Wohnungen auch in 50 Jahren noch notwendig sind. Frau Wieland erklärt, dass ein eklatanter Mangel an sozialem Wohnraum akut vorhanden sei und es sei wichtig zukünftig Vorsorge zu treffen, da es immer einen Bedarf geben werde. Der Antrag sei für weite Teile der Stadt berechtigt, im Bezirk, so BzStR Schruoffeneger, könne dieser nicht greifen. Von 900 Wohnungen, welche im letzten Jahr im Bezirk gebaut worden seien, wären vier davon Mietwohnungen gewesen, die restlichen Eigentumswohnungen. Die hohen Bodenpreise seien der ausschlaggebende Faktor.
7 JA-Stimmen; 7 NEIN-Stimmen; 0 Enthaltungen Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Begrenzung von 30 % mietpreisgebundenen Wohnungen für WBS-Berechtigte im Rahmen der Kooperativen Baulandentwicklung auf 30 Jahre aufgehoben wird und diese Mietpreisbindung möglichst unbefristet gilt.
Der BVV ist bis zum 31.06.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:7dagegen: 7 Enthaltung:0 |
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