Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen  

 
 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 27.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0626/5 Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr. Seyfert/Bolsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Hertel begründet den Ersetzungsantrag.

 

Die Fraktion der AfD möchte dem Antrag beitreten. Die CDU-Fraktion lehnt dies ab.

 

BzStR Herz berichtet, dass es eine gesetzliche Vorgabe für den Bereich Shisha-Bars geben sollte, damit die Gesundheit der Konsumenten sowie die  Anwohnerschaft geschützt wird.

 


 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Landesregelungen, insbesondere im Nichtraucherschutzgesetz und den entsprechenden baurechtlichen Vorschriften, für den Betrieb von Shisha Gaststätten angepasst oder geschaffen werden.

Insbesondere sollen dabei Regelungen zu folgenden Punkten enthalten sein:
 

         Ausreichendes Be- und Entlüftungssystem einschließlich der Anbringung einer ausreichenden Anzahl von CO-Warnmeldern in Abhängigkeit zur Anzahl der angebotenen Shishas bzw. Raumgröße und Raumhöhe

         Erforderliche Wartungsintervalle der Lüftungsanlagen und Warnmelder

         Gefahrlose Zubereitungsmöglichkeiten der Shishakohle

         Anzahl der Feuerlöscher

         Hygieneanforderungen

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.

 

Ursprungsantrag:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

 

  • für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  • für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  • für den Brandschutz der Gaststätte,
  • für die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  • für die Fläche der Gaststätte an sich

 

enthalten.

Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.

Der BVV ist bis zum 20.06.2018 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:einstimmigdagegen:         Enthaltung:1

 
 

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