.BV Dr. Murach begründet den Antrag und verweist u. a. auf die frühere Bezeichnung des Ausschusses, das Verkehrskonzept aus der letzten Wahlperiode und die Bedeutung der Nachhaltigkeit auf EU-Ebene. BD Dr. Berger begrüßt den Antrag, berichtet von Diskussionen im Abgeordnetenhaus und schlägt vor, die Berliner Stadtwerke in den Ausschuss einzuladen.
Es wird der Antrag mehrheitlich (12 Ja, 1 Nein) beschlossen, ebenfalls die Dringlichkeit.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften
Empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Möglichkeiten zu nutzen, sich für nachhaltige
Entwicklung im Sinne der globalen UN-Nachhaltigkeitsziele 2030 (SDG´s) konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Dies soll in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern unter anderem mit folgenden Maßnahmen vorangetrieben werden:
I. Information und Bewusstseinsbildung
- Durchführung eigener Aktionen und die Unterstützung von Dritten mit dem Ziel, Informationen über die in der Agenda-2030 enthaltenen globalen Entwicklungsziele (SDGs) in der Bevölkerung zu verbreiten und das Bewusstsein für die damit angesprochenen Herausforderungen auf lokaler Ebene zu schärfen.
- Darstellung/Einbringung in Diskussionen, wie Entwicklungsziele der Vereinten Nationen auf bezirklicher Ebene umgesetzt werden. Beispielhaft sei hierfür das kommunalrelevante Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen" genannt.
- Insbesondere die Volkshochschule, Bildungswerke und Verwaltungsakademien bitten, Informationsangebote zur 2030-Agenda und den nachhaltigen Entwicklungszielen anzubieten.
- Bestandsaufnahme von vorhandenen Themen / Maßnahmen des Bezirks, die in besonderem Zusammenhang mit globalen Nachhaltigkeitsstrategien stehen.
II. Maßnahmen der Vernetzung und Interessenvertretung
- Mitwirkung in regionalen/nationalen Nachhaltigkeitsnetzwerken, wie z. B. Global Nachhaltige Kommune.
III. Übertragung der 2030-Agenda auf die kommunale Ebene
- Den Beteiligungsprozess für eine Lokale Agenda im Bezirk wieder auf zu nehmen.
- Im Beteiligungsprozess eine weiterführende kommunale Nachhaltigkeitsstrategie Agenda 2030 erarbeiten (insbesondere orientiert an SDG Nr.11).
- Projekte der früheren Lokalen Agenda 21 im Kontext der 2030-Agenda in die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren und eine entsprechende Förderung vom Bezirk dafür vorzusehen.
- Erweiterung und Vertiefung des Städtepartnerschaftsnetzes im Sinne der SDG´s und der Projektzusammenarbeit mit Kommunen aus Ländern des globalen Südens.
- Förderung der Strukturen der Selbstverwaltung und Unterstützung des kommunalen Wissenstransfers in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (zum Beispiel SDG Nr. 17).
- Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer zu ihren Herkunftsländern, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Herkunftsländern zu verbessern (SDG Nr. 17).
- Ausbau einer Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach Europa (SDG Nr. 17).
Der BVV sind bis zum 30.06.2018 erste Aktivitäten aufzuzeigen und fortlaufend halbjährlich bis zum Ende der Wahlperiode zu berichten.