Auszug - Lollapalooza 2018 auf dem Maifeld  

 
 
17. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0492/5 Lollapalooza 2018 auf dem Maifeld
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Juckel begründet den Antrag.

 

BV Hertel merkt an, dass das Bezirksamt für das Maifeld nicht zuständig ist.

 

BzStR Herz berichtet, dass der Vertrag zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Veranstalter bereits geschlossen ist. Es liegt, außer im Hinblick auf das Lebensmittel- und Gewerberecht, sowie die Anordnung von Halteverboten rund um das Olympiastadion während des Festivals, keine Zuständigkeit seitens des Bezirksamtes vor.

 

BV Sempf fragt, ob das Bezirksamt durch die Senatsverwaltung informiert wurde.

 

BzStR Herz berichtet, dass nach seiner Kenntnis keinerlei Informationsaustausch zwischen der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt stattgefunden hat.

 

BV Juckel berichtet, dass das Festival in den vergangenen Jahren Probleme aufgezeigt hat, die mit entsprechenden Auflagen gelöst werden sollten.

 

BV Wapler merkt an, dass der Antrag für den Schutz der Anwohner wichtig ist.

 

 


Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass das Lollapalooza-Festival 2018 auf dem Maifeld folgende Auflagen erfüllt:

  • Geltende Lärmschutzregelungen sind einzuhalten. Über Sonderregelungen und zu erwartende Lärmbelastungen sind die betroffenen Anwohner*innen frühzeitig, mindestens aber vier Wochen vor Beginn des Festivals zu informieren.
  • Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Mobilitätskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Dieses soll insbesondere darauf geprüft werden, ob die Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an den Besuchszeiten des Festivals bedarfsdeckend nutzbar sind und gegebenenfalls Sonderzüge auf den S- und U-Bahnlinien bzw. zusätzliche Busse der BVG zum Einsatz kommen müssen. Wird dies im Rahmen der Genehmigungsprüfung notwendig, ist die Finanzierung des Mehraufwands durch den Veranstalter zu gewährleisten.
  • Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Sicherheitskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Die Gespräche mit Sicherheits- und Ordnungsbehörden und Sicherheitsvorkehrungen sind gegenüber den Festivals im Treptower-Park sowie Hoppegarten auszuweiten.
  • Der Veranstalter hat die Kosten der Instandsetzung von Schäden und Beseitigung von Müll auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wiesengrün und der Wege auf dem Maifeld.
  • Die Anwohner*innen sind aktiv und frühzeitig einzubeziehen, z.B. durch Einwohner*innenversammlungen. Sollten unmittelbar betroffene Anwohner*innen dies wünschen, sind für die Zeit des Festivals Ersatzwohnungen oder Hotelübernachtungen vom Veranstalter zu bezahlen.
  • Kosten für Planungsleistungen, die dem Bezirk entstehen, sind vom Veranstalter durch finanzielle Ausgleichszahlungen zu erstatten.

Das Konzept ist dem zuständigen bezirklichen Ausschuss in öffentlicher Sitzung vom Veranstalter vorzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 31. März 2018 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:12dagegen:     1    Enthaltung:1

 
 

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