Auszug - Lollapalooza 2018 auf dem Maifeld
BV Juckel begründet den Antrag.
BV Hertel merkt an, dass das Bezirksamt für das Maifeld nicht zuständig ist.
BzStR Herz berichtet, dass der Vertrag zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Veranstalter bereits geschlossen ist. Es liegt, außer im Hinblick auf das Lebensmittel- und Gewerberecht, sowie die Anordnung von Halteverboten rund um das Olympiastadion während des Festivals, keine Zuständigkeit seitens des Bezirksamtes vor.
BV Sempf fragt, ob das Bezirksamt durch die Senatsverwaltung informiert wurde.
BzStR Herz berichtet, dass nach seiner Kenntnis keinerlei Informationsaustausch zwischen der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt stattgefunden hat.
BV Juckel berichtet, dass das Festival in den vergangenen Jahren Probleme aufgezeigt hat, die mit entsprechenden Auflagen gelöst werden sollten.
BV Wapler merkt an, dass der Antrag für den Schutz der Anwohner wichtig ist.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass das Lollapalooza-Festival 2018 auf dem Maifeld folgende Auflagen erfüllt:
Das Konzept ist dem zuständigen bezirklichen Ausschuss in öffentlicher Sitzung vom Veranstalter vorzustellen.
Der BVV ist bis zum 31. März 2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:12dagegen: 1 Enthaltung:1 |
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