Auszug - Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterschutz in Berlin  

 
 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Schruoffeneger teilt die Bündnisvereinbarung aus.

Herr Brzezinski hinterfragt die Gesamtzahl 6221 Wohneinheiten. BzStR Schruoffeneger konstatiert, dass die Zahl faktisch auf die zu realisierenden Projekte keine Auswirkung habe. Es handelt sich nicht um eine „scharfe Berechnung“, aber eine realistische Größenordnung. Auf Nachfrage bestätigt er, dass sich für den Bezirk keine Nachteile ergeben werden („Basiserwartungshaltung, die nicht mit Regressen belegt wird“).

Herr Recke fragt nach der konkreten Ausgestaltung für die 30 Stunden Mieterberatung (Beratung durch Rechtsanwälte, Verteilung auf Woche, u.ä.). BzStR Schruoffeneger erklärt, dass der Bezirk derzeit vier Stunden pro Woche anbietet, es wird eine Kooperation zwischen Stadtentwicklung und Bürgeramt geben, um die 30 Stunden pro Woche zu erreichen. Die Hälfte solle zentral im Rathaus erfolgen, die anderen Hälfte in den besonderen Milieuschutzgebieten erfolgen. Die Qualifikation der Beratung sei sicher gestellt. Herr Recke fragt nach, ob von dem Begriff Mieterberatung überhaupt die Milieuschutzberatung umfasst sei. BzStR Schruoffeneger weist auf den Begriff „offene Mieterberatung“ hin. Diese bezieht sich auch auf § 177 BauGB. Die E-Mail der Senatsverwaltung halte er für abwegig.

Herr Schenker betont die positiv fortschrittlichen Punkte, die sich für die Bürger/innen aus dem Vertrag ergäbe, ebenso die Transparenz. Allerdings sei die Änderung zur Urfassung tendenziell ein Rückschritt. Auf Nachfrage wird erklärt, dass die Anlage C weiter existiert als Auszug aus WOFIS ohne rechtliche Relevanz, sondern als bloße Informationsanlage. Bezirksspezifische Schwerpunkte sind durch die Senatsverwaltung festgelegt worden.

BD Herr Wohlstein fragt nach der Mittelzuweisung, insbesondere ob diese an Neubaupotentiale anknüpfen. Außerdem möchte er wissen, ob zu hoch gewählte Potentiale negative Auswirkungen hätten auf die Mittel. BzStR Schruoffeneger erklärt, dass 50% Schwerpunktsetzung auf dem Neubaupotential (6221) lägen. Die Zahl 1000 (Baugenehmigungszahl) ist hier relevant und wurde als realistisch gewählt, die man erreichen müsse, damit es keine Abschläge gäbe.

Herr Heyne hinterfragt, ob die Zahl realistisch gewählt ist, insbesondere weil nicht alles als Potential gelten könne (Bsp. Dachgeschossausbau). BzStR Schruoffeneger weist auf die Flächenpotentiale (> 6221) hin, die aktiviert werden könnten.

Frau Dr. Gutzmann stellt eine Frage zur Kolonie Wiesbaden (wegen ausgeklammerten Kleingartenflächen): Gehört der kleine landeseigene Teil nicht doch dazu nach dem Verständnis des Bebauungsplans? BzStR Schruoffeneger erklärt, dass nicht beabsichtigt sei, auf landeseigenen Flächen etwas zu tun.

 


 

 
 

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