Auszug - Städtebaulicher Vertrag Kudamm Karree  

 
 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

1. Frage von der CDU-Fraktion

  • Definition „angemessene Preisgestaltung“: Der Begriff muss sich daran orientieren, was sonst bei kulturellen Betrieben in Berlin üblich sei. Objektive Kriterien seien vergleichbare Ausstellungen in Berlin.
  • Der Kita-Begriff ist bisher offen formuliert. Die genaue Berechnung liegt noch nicht vor. Es sei nicht objektiv klärbar. Herr Brzezinski fragt, warum man die Zahl der Kita-Plätze in den Vertrag nicht aufnehmen könne. Herr Dr. Karaalp (Stadt Jur) bestätigt, dass es noch keine allgemein gültige Berechnungsgrundlage gäbe. BzStR Schruoffeneger weist auf Nachfrage, ob es sie künftig geben werde, auf die Gesetzesgrundlage hin, insbesondere auf die Voraussetzungen Folgeregelungen zu formulieren. Wenn es aber keine Folgewirkungen gäbe, dürften dazu keine „scharfen“ Regelungen getroffen werden. Eine solche Regelung sei rechtlich unzulässig.

2. Frage der SPD-Fraktion

  • BzStR Schruoffeneger nennt den Vertragspartner. Er erklärt, dass die Regelung zur Rechtsnachfolge im Vertrag bleibe. Die Sicherung der Baulasten erfolge im Grundbuch. Herr Dr. Karaalp (Stadt Jur) erklärt zur Anzahl der Baulasten, dass es 44 gäbe (Rettungswege, Erschließungs- und Abstandsbaulasten). Zum Theater gäbe es eine Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen werde (Sicherung der Theaternutzung. Es wird der Begriff der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erklärt.
  • Auf die Frage nach dem Standort für das Museum „Story of Berlin“ wird erklärt, dass dieses in den Bauteilen 6 und 8 lokalisiert ist. Es sei gewährleistet, dass die Flächen hierfür bereitgestellt werden. Über die privatrechtlichen Inhalte im Rahmen der Vertragsverhandlungen werde nicht diskutiert. Frau Dr. Timper präzisiert ihre Nachfrage nach dem zeitgeschichtlichen Museum in Bezug auf die Dokumentation der jüdischen Architekten, worauf BzStR Schruoffeneger bestätigt, dass nach dem Vertrag Flächen frei gehalten werden, das Konkrete ergibt sich selbstredend aus den Verhandlungen mit dem Vertragspartner. Frau Dr. Timper fragt nach den Durchsetzungsmittel des Bezirksamtes, wenn der Vertragspartner seine Pflichten nicht oder schlecht erfüllt. Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass es die Klagemöglichkeit auf Erfüllung des Vertrags gibt.
  • Herr Fenske fragt, ob es Änderungen zum vorliegenden Vertrag gibt. Der Stand sei nicht erkennbar. BzStR Schruoffeneger sichert zu, dass jede Fraktion nach Unterzeichnung jeweils eine Ausfertigung bekommen werde.

 


 

 
 

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