Auszug - Tegel schließen, Stadtraum nutzen, Bürger*innen schützen: Milieuschutz in Charlottenburg-Nord  

 
 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Fr, 02.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0425/5 Tegel schließen, Stadtraum nutzen, Bürger*innen schützen: Milieuschutz in Charlottenburg-Nord
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Schenker erklärt, dass der Antrag den Zweck verfolgt, die Gebiete des Bezirks, welche sich in der Nähe des Flughafens Tegel befinden, auf Ihre Ausweisungsfähigkeit als Erhaltungsgebiet zu überprüfen um Verdrängungseffekte zu verhindern.

BV Schenker formuliert den Antragstext wie folgt um: Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich die Ausweisung der an den Flughafen Tegel angrenzenden Gebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf als soziales Erhaltungsgebiet zu prüfen.

BV Brzezinski erklärt, dass für die CDU-Fraktion der Antrag jenseits der generellen Bedenken gegen die Ausweisung von Erhaltungsgebieten deswegen nicht annehmbar sei, weil die Fraktion davon ausgehe, dass der Flughafen nicht geschlossen werde und das Bezirksamt ohnehin durch die BVV im Rahmen eines umfassenderen Beschlusses aufgefordert ist, das Gebiet des gesamten Bezirks auf ausweisungsfähige Teile im Sinne von Erhaltungsverordnungen zu überprüfen.

BzStR Schruoffeneger weist auf ein Finanzierungsproblem hin. Die Mittel aus der Wohnungsbauprämie, auf die das Bezirksamt zur Erstellung von Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Vorbereitung von Erhaltungsverordnungen angewiesen sei, dürften nach Auffassung der Senatsverwaltung zu diesen Zwecken nicht verwendet werden, was im Widerspruch zur Auffassung des Bezirksamts steht.

BV Recke weist darauf hin, dass viele der Gebäude in Charlottenburg-Nord sich im städtischen Eigentum befänden, weshalb sich die Ausweisung als Erhaltungsgebiet als schwierig erweisen könnte. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften stünden in der Pflicht und seien auch in der Lage, die Mietpreise selbst zu regulieren. Die Besiedlung von Charlottenburg-Nord hätte in den letzten Jahren kein positives Bild abgegeben. Das Gebiet benötige einen neuen Aufschwung und Investitionen. Gerade die Paul Hertz Siedlung sei in einem schlechten Zustand. Eine Erhaltungsverordnung würde den Status-Quo zementieren und Investitionen verhindern.

BV Schenker erklärt, dass eine Aufwertung der besagten Gebiete beispielsweise durch die Städtebauförderung Charlottenburg-Nord erreicht werden könne, aber eben nicht durch die Schaffung von teurerem Wohnraum. Der Antrag beziehe sich auf die an den Flughafen Tegel angrenzenden Gebiete, weil eine besondere Problematik mit der bevorstehenden Schließung des Flughafens bestehe und auch andere BVVen anderer Bezirke ähnliche Beschlüsse gefasst hätten, weshalb es sich sogar anbieten könnte, gemeinsame Erhaltungsgebiete zu bestimmen.

BV Tillinger hält den Antrag in der Sache für richtig, aber für falsch formuliert, weil beispielsweise die Jungfernheide als Erhaltungsgebiet nicht in Frage komme. Die Paul Hertz Siedlung komme als Milieuschutzgebiet für ihn ebenfalls nicht Frage, wohl hingegen das Gebiet um den Halemweg, genauer derjenige Teil, welcher an den Bezirk Spandau angrenzt. Die Möglichkeit mit dem Bezirk Spandau eine gemeinsame Erhaltungsverordnung vorzubereiten, sollte in Erwägung gezogen und überprüft werden. Er schlägt für die SPD-Fraktion eine Änderung des Antragstextes vor: Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ausweisung der Siedlung Charlottenburg-Nord (Halemweg) zwischen Kurt-Schumacher-Damm und Siemensbahn gemeinsam mit dem Bezirk Spandau als soziales Erhaltungsgebiet zu prüfen.

BV Gusy begrüßt die Möglichkeit einer gemeinsamen Initiative mit dem Bezirk Spandau.

BV Schenker bemerkt, dass der Antrag in seiner jetzigen Form nicht einer gemeinsamen Ausweisung eines Erhaltungsgebietes mit dem Bezirk Spandau entgegenstünde. Ferner weist er darauf hin, dass im bezirklichen Doppelhaushalt beachtliche Geldmittel zur Verfügung gestellt worden seien, aus denen man auch die erforderlichen Gutachten bezahlen könne.

BzStR Schruoffeneger weist darauf hin, dass im Doppelhaushalt Mittel für zwei Gebietsuntersuchungen bereitgestellt worden sind. Mit den Mitteln, die im Bezirkshaushalt vorhanden sind, kommt der Bezirk über zwei Gebiete nicht hinaus.

Es wird über den Änderungsantrag der SPD abgestimmt. Das Berichtsdatum soll der 30.06.2018 sein.

Ja = 7; Nein = 7; Enthaltung = 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Es wird über den (geänderten) Antrag der Fraktion Die Linke abgestimmt:

Ja =  1; Nein = 11; Enthaltung = 3; Der Antrag wird abgelehnt.

 


 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, schnellstmöglich die Ausweisung der an den Flughafen Tegel angrenzenden Gebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf als soziales Erhaltungsgebiet zu prüfen.

Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:1dagegen:      11   Enthaltung:3

 
 

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