Auszug - Zweckentfremdung wirksam bekämpfen - Mieter/innenberatungen stärken!
Herr Schenker begründet den Antrag.
Herr Schruoffeneger teilt für das Bezirksamt mit, dass das Einnahmevolumen aus Verstößen gegen das Verbot der Zweckentfremdung im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 28.000 € betrug. Diese Einnahmen gehören zur Kategorie E03, die mit einer Einnahmevorgabe durch SenFin belegt ist. Eine zweckgebundene Verwendung ist nicht vorstellbar. Allerdings kann der Bezirk nunmehr jährlich zusätzliche 100.000 €, finanziert von der Landesebene, für die Mieterberatung einsetzen. Da diese Mittel der Abt. Stadt zufließen, die sonstige Mieterberatung aber im Bereich der Abt. Bü erfolgt, beabsichtigt der Bezirk diese zwei „Beratungs-Verfahren“ zu harmonisieren und unter der Führung der Abt. Bü zusammengefasst laufen zu lassen.
Trotz dieser Darlegungen hält der Ausschuss an einer Abstimmung zu dieser Drucksache fest.
Diese erhält folgende geänderte Fassung, die von der Fraktion Die Linke vorgeschlagen wurde:
„Das Bezirksamt wird beauftrag darzustellen, wie die Einnahmen, die dem Bezirk aus Verstößen gegen das Verbot der Zweckentfremdung entstehen und weitere Gelder der Landesebene, vollständig in kostenfreie und offene Mieter*innenberatungen investiert werden können. Zur Bewerbung sollen in besonders von Zweckentfremdung und anderen Verdrängungsmechanismen betroffenen Wohnquartieren Informationsflyer verteilt werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2018 zu berichten.“
Die geänderte Version wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftrag darzustellen, wie die Einnahmen, die dem Bezirk aus Verstößen gegen das Verbot der Zweckentfremdung entstehen und weitere Gelder der Landesebene, vollständig in kostenfreie und offene Mieter*innenberatungen investiert werden können. Zur Bewerbung sollen in besonders von Zweckentfremdung und anderen Verdrängungsmechanismen betroffenen Wohnquartieren Informationsflyer verteilt werden. Der BVV ist bis zum 30.04.2018 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür:7dagegen: 8Enthaltung:0 |
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