Auszug - Holen wir uns die Stadt zurück: Vorkaufsrechte nutzen!  

 
 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 07.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0424/5 Holen wir uns die Stadt zurück: Vorkaufsrechte nutzen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKE/SPD/Grüne 
Verfasser:Schenker/Juckel/Wuttig/Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

SPD und B90/Grüne treten dem Antrag bei.

 

Herr Rexrodt merkt an, dass noch mehr Erfahrung zu sammeln sei, bevor ideologisch „nachgelegt werden kann.“ Herr Tillingerrde dies eher einen Kurswechsel nennen. Herr Brzezinski erfragt die städtischen Finanzierungsmöglichkeiten. BzStR Herz antwortet, dass 150 Millionen Euro haushaltlich festgelegt seien, diese seien Mittel aus Überschüssen r Vorkaufsrechte.

 

Herr Schenker verteilt den Ersetzungsantrag:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Grundstücksverkäufen in sozialen Erhaltungsgebieten die Möglichkeit der Nutzung des Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB oder den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen zu prüfen und zu nutzen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist über Transaktionen, die die Nutzung von Vorkaufsrechten oder den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen ermöglichen und über Prüfungen zu informieren.“

 

Abstimmung bei 15 Stimmberechtigten: 8 JA-Stimmen, 7 NEIN-Stimmen, 0 Enthaltungen Ersetzungsantrag angenommen.

 

 


 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Grundstücksverkäufen in sozialen Erhaltungsgebieten die Möglichkeit der Nutzung des Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB oder den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen zu prüfen und zu nutzen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist über Transaktionen, die Nutzung von Vorkaufsrechten und über Prüfungen zu informieren.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Grundstücksverkäufen in sozialen Erhaltungsgebieten die Möglichkeit der Nutzung des Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB zu prüfen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist über Prüfungen zu informieren.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:8dagegen:         7Enthaltung:0

 
 

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